30. Oktober 2014
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Arbeitsrecht

CGZP-Sonderprüfungen: Großer Aufwand, kleine Wirkung!

Großer Aufwand, kleine Wirkung: ein Blick auf die bisherigen Ergebnisse der CGZP-Sonderprüfungen.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich in einer kleinen Anfrage nach dem „Stand der Beitragsnacherhebung aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP″ erkundigt. Inzwischen ist die Antwort der Bundesregierung vom 10. Oktober 2014 dazu veröffentlicht worden. Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seien insgesamt 3.306 Unternehmen von den im Nachgang der Entscheidung des BAG vom 14. Dezember 2010 durchgeführten „CGZP-Sonderprüfungen″ betroffen. Zum 31. August 2014 seien diese bei 3.190 Arbeitgebern auch abgeschlossen worden.

Die verbleibenden 116 Unternehmen hätten ihre Mitwirkung verweigert oder seien rechtlich gegen die Prüfankündigung mit Widerspruch und im einstweiligen Rechtsschutz vorgegangen. Wann auch diese Prüfungen abgeschlossen werden könnten, sei aufgrund der umfangreichen und zeitintensiven Ermittlungen nicht absehbar.

Beitragsbescheide für Personaldienstleister

Insgesamt seien nach den Angaben der DRV 2,2 Mio. Beschäftigungsverhältnisse geprüft worden. 2.120 Beitragsbescheide seien hinsichtlich der Nachforderungen erlassen worden.

In den verbliebenden 1.070 Fällen seien keine weiteren Beiträge geltend gemacht worden. Die überlassenen Zeitarbeitnehmer hätten beispielsweise übertarifliche Vergütungen erhalten. Eine Lohndifferenz zu den Stammmitarbeitern des Kunden sei folglich nicht feststellbar gewesen.

Weitere Nachforderungen stehen aus

Die geltend gemachten Nachforderungen belaufen sich auf ca. 221,5 Millionen Euro. Davon seien 71,7 Millionen Euro gezahlt worden. Beitragsansprüche in Höhe von 52 Millionen Euro seien gestundet sowie in Höhe von 33,6 Millionen Euro von den Einzugsstellen niedergeschlagen worden.

In 163 Fällen seien Nachforderungen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro wegen der Subsidiärhaftung gegenüber dem Kunden geltend gemacht worden. Eingezogen wurden davon bislang 420.000 Euro.

Ziele konnten nicht erfüllt werden

Die Auswertung der bisherigen Prüfungen zeigt, dass das ursprünglich einmal prognostizierte Nachforderungsvolumen in Milliardenhöhe bei weitem nicht realisiert werden konnte. Die finanziellen Auswirkungen bezogen auf die gesamte Branche stellen sich – zumindest gesamtbetrachtend – trotz des erheblichen Aufwands durch die DRV als eher überschaubar dar.

Dennoch ist nicht zu verhehlen, dass einzelne Unternehmen in existenzbedrohender Weise betroffen worden sind. Immerhin sind nach Angaben der DRV im Vorfeld der beabsichtigen „CGZP-Sonderprüfungen″ 144 Insolvenzanträge gestellt worden.

Die Antworten der Bundesregierung zeigen auch auf, dass die Branche wesentlich besser ist als ihr Ruf. Die Höhe der geltend gemachten Nachforderungen in Höhe von „nur″ 221,5 Millionen Euro ist nämlich maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Zeitarbeitsunternehmen teilweise besser gezahlt haben als nach den CGZP-Tarifverträgen vorgesehen.

Festzuhalten ist jedoch, dass der „Zauber″ der DRV noch nicht zu Ende ist. Weitere Sonderprüfungen und damit verbundene Nachforderungen drohen für den Zeitraum ab 2010 wegen der Anwendung der CGB-Tarifverträge und der oftmals AGB-rechtlich kritischen Verweisungsklausel auf diese. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Erwartung der DRV, die Sozialkassen damit auffüllen zu können, bewahrheiten wird. Ausgehend von dem jetzt bekannt gewordenen Ergebnis der CGZP-Prüfungen für die Jahre 2005 bis 2009 dürfte dies allerdings nicht zu erwarten sein.

 

Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie der November-Ausgabe des „Infobriefs Zeitarbeit“, mit dem wir jeden Monat über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal informieren. Sollten Sie Interesse haben, diesen zu beziehen, schreiben Sie mir bitte eine kurze E-Mail (alexander.bissels@cms-hs.com).

Tags: CGZP DRV Nachforderung Sonderprüfung Sozialversicherungsbeiträge Tarifunfähigkeit Zeitarbeit