14. Dezember 2010
Dienstwagen
Arbeitsrecht

Dienstwagen – des Deutschen liebstes Kind und das BAG

Wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist und kein Geld mehr bekommt, kann sein Arbeitgeber auch den (privat genutzten) Dienstwagen zurückverlangen.

Ist das ungerecht? Nein, denn ein Dienstwagen – egal, welchen Stellenwert er für den Mitarbeiter hat –  ist nichts anderes als eine Vergütung für Arbeit, die teilweise in Geld, teilweise als Sachbezug gewährt wird. Hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Vergütung (in Geld) mehr, weil der Arbeitgeber beispielsweise nach sechs Wochen Krankheit nicht mehr verpflichtet ist, das Gehalt weiterzubezahlen, ist er auch nicht verpflichtet, Sachbezüge wie den Dienstwagen weiter zu gewähren.

Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) heute wieder ausdrücklich für einen Mitarbeiter festgestellt, der vom 3. März 2008 bis 14. Dezember 2008 krank war, und dessen Entgeltfortzahlungsanspruch am 13.04.2008 geendet hatte. Der Arbeitgeber verlangte den Dienstwagen am 13.11.2008 heraus und gab ihn dem Mitarbeiter erst am 18.12.2008 zurück, als er seine Arbeit wieder aufnahm. Zu Recht, befand das BAG (Urteil vom 14. Dezember 2010 – 9 AZR 631/09). Der Arbeitnehmer konnte keine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit vom 13.11.2008 bis 15.12.2008 verlangen.

Zur Pressemitteilung des BAG.

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