17. September 2013
Gesundheit
Arbeitsrecht Service

Gesundheitsmanagement: Was Unternehmen für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun können

Update ArbeitsrechtArbeit hat sich stark verdichtet und die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit verschwimmen immer mehr. Das hat mit zum Anstieg der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren geführt. Arbeitgeber können mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter beitragen – und zu einigen sind sie sogar verpflichtet, wie unser Schwerpunktthema Gesundheitsmanagement aufzeigt.

Ein erfolgreiches Unternehmen braucht gesunde und leistungsfähige Arbeitnehmer. Arbeitgeber sollten daher vorbeugendes Gesundheitsmanagement betreiben – die Möglichkeiten reichen von Betriebssport über physiotherapeutische Beratung bis hin zu Schulungen zum Umgang mit Stresssituationen. Hierbei müssen die Unternehmen allerdings die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und die Datenschutzbestimmungen beachten.

Kehren Mitarbeiter nach längerer Krankheit an den Arbeitsplatz zurück, ist der Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet. Über die relevanten juristischen Vorgaben informieren wir in unserem Update.

Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, unter anderem mit zwei kündigungsrechtlichen Dauerbrennern: Zum einen erläutern wir, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer eine Kündigung zurückweisen darf, wenn ihr keine Vollmachtsurkunde beiliegt. Zum anderen kommentieren wir eine Entscheidung des BAG zu der Frage, wie genau der Beendigungszeitpunkt in einem Kündigungsschreiben bestimmt werden muss.

Inhalt

// Editorial

// Schwerpunkt

// Arbeitsvertragsrecht

// Kündigung und Kündigungsschutz

// Betriebsverfassungsrecht

// Zeitarbeit

// Sonstiges

Tags: bEM betriebliches Eingliederungsmanagement Gesundheitsmanagement Kündigungsrecht