9. September 2015
Streik, Pilotengewerkschaft, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Hessisches LAG stoppt Streik der Pilotengewerkschaft!

Streik der Pilotengewerkschaft sei rechtswidrig, weil über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde.

Nachdem das ArbG Frankfurt a.M. der „Vereinigung Cockpit″ gestern noch attestierte, dass der gegen die Lufthansa durchgeführte Streik rechtmäßig sei, kam nun der Dämpfer vor dem Hess. LAG (Az. 9 SaGa 1082/15). In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung heißt es, es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig.
 
Erstaunlich ist die Entwicklung des parallel geführten Arbeitskampfes bei der Lufthansa-Tochter Germanwings. Eine gegen den Streik der Piloten gerichtete einstweilige Verfügung wurde gestern vom ArbG Köln abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde von der Germanwings GmbH noch vor Verhandlungsbeginn zurückgenommen. Das LAG Köln hat daraufhin den auf 13:30 Uhr angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben (Az. 9 SaGa 17/15) – dies ist vor dem Hintergrund des „Rückenwindes″ aus Hessen erstaunlich, ist aber ggf. mit taktischen Gesichtspunkten zu erklären.
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