15. Juni 2010
Geld
Arbeitsrecht

Jüngere Mitarbeiter wollen das gleiche Geld wie Ältere

Staffelung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen - Unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer?Das Bundesarbeitsgericht (BAG) will es wissen: Im Mai 2010 hat es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet und will klären lassen, ob jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst das gleiche Geld erhalten müssen wie Ältere.

Der BAT und die Besitzstandsregelungen des Nachfolgers TVöD sehen eine Staffelung der Grundvergütung nach den jeweiligen Lebensaltersstufen vor. Eine Arbeitnehmerin sah in dieser Anknüpfung eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer und verlangte daher eine auf die höchste Altersstufe ihrer Entgeltgruppe aufbauende Vergütung. Neben der Ausgangsfrage, ob bei einem derartigen Vergütungssystem eine Altersdiskriminierung vorliegt, will das BAG zusätzlich vom EuGH wissen, wie  eine solche Altersdiskriminierung von den Tarifvertragsparteien – möglicherweise auch rückwirkend – beseitigt werden kann.

Die Entscheidung des EuGH darf mit Spannung erwartet werden, weil viele tarifliche Entgeltsysteme das Lebensalter bei der Höhe der Vergütung berücksichtigen  (BAG vom 20.05.2010 – 6 AZR 319/09 (A)).

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