6. Juni 2014
Arbeitsrecht Kanzleialltag

Quo vadis Arbeitsrecht?

Unter diesem Motto fand am Dienstag in Frankfurt der 13. CMS-Arbeitsrechtskongress statt. Mit mehr als 150 Teilnehmern war die Veranstaltung wieder sehr gut besucht. Inhaltlicher Schwerpunkt war, entsprechend des Mottos, einen Überblick über die aktuellen Trends des Arbeitsrechts zu verschaffen und dabei insbesondere die geplanten arbeitsrechtlichen Vorhaben der Großen Koalition sowie ihre praktischen Auswirkungen für die Unternehmen näher zu beleuchten.

 

Die Große Koalition und das Arbeitsrecht

So standen im Vortrag unseres Partners Dr. Oliver Simon zunächst die geplanten Änderungen insbesondere in den Bereichen gesetzlicher Mindestlohn, „Frauenquote″, Arbeitnehmerüberlassung / Fremdpersonaleinsatz, Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung und Rentenreform im Mittelpunkt.

Speziell die tagesaktuellen Themen Mindestlohn, Rentenreform und die geplante weitere Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung sorgten dabei für reichlich Gesprächsstoff.

Im Rahmen der – dieses Jahr erstmalig auch beim Lunch an rund 15 „Executive Tables″ zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen fortgeführten – Diskussionen wurde schnell klar, dass es bei diesen Punkten noch viele offene Fragen gibt, etwa welche Lohnbestandteile auf das Stundenentgelt beim gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen sind.

„Flexicurity“ als Vorbild?

Während in Deutschland ein Trend zu weiterer Regulierung auszumachen ist, ist für das skandinavische Arbeitsrecht das Prinzip der „Flexicurity″ prägend. Dies bedeutet, dass durch kurze Kündigungsfristen und einen geringen Kündigungsschutz der Arbeitsmarkt flexibilisiert wird, zeitgleich aber – steuerfinanziert (Steuersatz für Arbeitnehmer bis zu 60 Prozent in Schweden) – ein hoher Grad an sozialer Sicherung bei Arbeitslosigkeit besteht. Dadurch entsteht eine große Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt.

Helene Amsinck, Leiterin der Arbeitsrechtspraxis der renommierten dänischen Kanzlei Kromann Reumert, präsentierte hierzu die wesentlichen Grundlagen des dänischen, schwedischen und finnischen Arbeitsrechts und gab den Teilnehmern spannende Einblicke in die Herausforderungen, denen sich Arbeitgeber (auch) in diesen Ländern stellen müssen.

„Latest News“ vom EuGH

Sofern man die aktuellen Trends im Arbeitsrecht analysiert, darf auch ein Überblick über die neueste Rechtsprechung des EuGH nicht fehlen, welche das deutsche Arbeitsrecht seit Jahren ganz wesentlich beeinflusst und in diesem Rahmen sicher auch zukünftig immer wieder für Überraschungen sorgt.

So drehte sich ein Vortrag unseres Partners Dr. Tobias Polloczek um die neuesten Entwicklungen bei den europarechtlichen „Dauerbrennern″, die Auslegung der Richtlinien zu Betriebsübergang, Antidiskriminierung, Urlaubsrecht und Konsultation und erläuterte mögliche Auswirkungen für die tägliche Praxis.

Expertenrunde liefert sich heiße Wortgefechte

Zum Abschluss der Veranstaltung lieferten sich, moderiert von unserer Partnerin Dr. Gerlind Wisskirchen, in einer hochkarätig besetzten Expertenrunde Vertreter großer Unternehmen (Dr. Ralf Steffan, Leiter Arbeitsrecht/Leiter Labour Law Services der Deutsche Telekom AG, Michael Wöhler, Global Director Human Resources der CQLT SaarGummi Group) sowie aus Politik (Johannes Vogel, Bundesvorstandsmitglied und Generalsekretär der FDP in Nordrhein-Westfalen) und Gewerkschaft (Jochen Homburg, 1. Bevollmächtigter, IG Metall, Darmstadt) eine hitzige Diskussion zum Thema arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland.

Den Ausgangspunkt bildete die These, dass Leiharbeit die Stammbelegschaft schütze. Schnell entwickelte sich eine lebhafte Debatte zur Leiharbeit und zu der damit im Zusammenhang stehende Frage der Flexibilitätserfordernisse. Auch die Themen gesetzlicher Mindestlohn, Rentenreform und Frauenquote wurden kontrovers diskutiert.

Wohin geht es also, das Arbeitsrecht? Die Trends zur weiteren Regulierung und Europäisierung des Arbeitsrechts sind unverkennbar. Ob die von der Großen Koalition geplanten Änderungen tatsächlich zu „Vollbeschäftigung, guter Arbeit und sozialer Sicherheit″ führen, bleibt abzuwarten.

Sicher ist aber: Viele der diskutierten arbeitsrechtlichen Themen werden alle am Arbeitsrecht Interessierten auch in Zukunft noch sehr beschäftigen. Wir bleiben natürlich am Ball und freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen.

Tags: Antidiskriminierung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitsrechtskongress Große Koalition Leiharbeit Mindestlohn Rentenreform Urlaubsrecht