15. Juli 2015
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015
Arbeitsrecht

Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll noch in 2015 kommen

Geplante "Re-Regulierung" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nimmt 2015 doch noch Fahrt auf. Die Fallschirmlösung soll dabei keine Zukunft (mehr) haben.

Im Koalitionsvertrag der „GroKo″ vom 16. Dezember 2013 wurde bereits zementiert, dass die zuletzt durch „Rot-Grün″ in Zusammenhang mit der Agenda 2010 im Jahr 2003 veranlasste gesetzliche Deregulierung des Fremdpersonaleinsatzes und dabei insbesondere der Zeitarbeit unter Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Mehrheitsverhältnisse wohl nicht mehr opportun zu sein scheint.

Festgelegt wurde u.a., dass es eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten – freilich wieder aufgebrochen durch Öffnungsklauseln für beim Kundenunternehmen geltende Tarifverträge oder auf dieser Grundlage dort abgeschlossene Betriebsvereinbarungen – und ein zwingendes Gleichbehandlungsgebot mit Blick auf das Entgelt von Zeit- und Stammarbeitnehmern („equal pay″) ab dem 9. Einsatzmonat geben soll (S. 49 f. des Koalitionsvertrages).

Fallschirmlösung soll keine Zukunft haben

Zudem verständige sich „Schwarz-Rot″ darauf, dass die in der Praxis mitunter schwierig zu treffende Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag gesetzlich geregelt werden soll. Auf eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis soll sich ein Personaldienstleister nur berufen können, wenn dieser den Einsatz auch „offen″ als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet; nach dem Gestaltungswillen der Großkoalitionäre soll eine „Fallschirmlösung″ wohl keine Zukunft mehr haben, bei der eine Erlaubnis nach § 1 AÜG zur Vermeidung der unerwünschten Rechtsfolgen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem eingesetzten Mitarbeiter und dem Kundenunternehmen) herangezogen werden kann, wenn sich der als Dienst- oder Werkvertrag deklarierte Einsatz tatsächlich als eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung darstellen sollte (ablehnend de lege lata: LAG Baden-Württemberg vom 18.12.20143 Sa 33/14; Bissels, BB 2014, 960).

Entwurf zur Reform des Einsatzes von Fremdpersonal kommt noch 2015

Nachdem die gesetzgeberische Umsetzung des Projektes „Reform des Einsatzes von Fremdpersonal″ mehrfach verschoben wurde, macht das BMAS jetzt wohl Ernst. Laut Presseberichten hat Frau Nahles angekündigt, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf Ende September oder Anfang Oktober 2015 kommen werde. Einen Kabinettsbeschluss erwarte sie noch vor Jahresende. Frau Nahles verkündet in diesem Zusammenhang, dass die zu erwartenden Regelungen nicht über die Festlegungen im Koalitionsvertrag hinausgehen würden. Insbesondere seien dort keine neuen Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen vorgesehen. Solche werde sie – so Frau Nahles – auch nicht „vorlegen″.

Man darf auf die Vorschläge aus dem BMAS gespannt sein. Fest steht, dass die Auswirkungen der angekündigten Gesetzesänderungen nicht unerheblich sein werden. Dabei bleibt zu hoffen, dass das BMAS politisch tatsächlich so eingebremst werden kann, dass eine gesetzliche „Re-Regulierung″ des Einsatzes von Fremdpersonal über den Koalitionsvertrag hinaus verhindert wird. Zwar hat Frau Nahles angekündigt, sich ausschließlich auf Grundlage der dort getroffenen Festlegungen zu bewegen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser Ankündigung auch Taten folgen werden.

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