1. Februar 2017
Schwellenwerte im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Überblick über Schwellenwerte im Arbeitsrecht

Wir haben Ihnen die wichtigsten Schwellenwerte im Arbeitsrecht und deren Auswirkungen übersichtlich in drei Grafiken zusammengestellt.

Viele Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers sind unmittelbar an die Anzahl der Mitarbeiter gekoppelt. Werden bestimmte Mitarbeiterzahlen überschritten – die sog. Schwellenwerte – hat dies erhebliche Auswirkungen, z.B. auf den Kündigungsschutz oder auch die Größe und Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretungen und des Aufsichtsrats. Die Schwellenwerte beeinflussen aber auch viele weitere Themen, u.a. die Sozialplanpflicht, die Pflicht zur Anzeige von Massenentlassungen oder zur Beschäftigung von Schwerbehinderten.

Mit der Übersicht über die wichtigsten Schwellenwerte im Arbeitsrecht haben Sie nicht nur die aus der aktuellen Belegschaftsstärke folgenden Rechte und Pflichten im Blick, sondern können auch die Auswirkungen von beabsichtigten Neueinstellungen einschätzen.

Grafischer Überblick über Schwellenwerte im Arbeitsrecht

In der Übersicht aufgeführt sind die im Arbeitsrecht wichtigsten Schwellenwerte. Bei der Nutzung der Übersicht ist jedoch zu beachten, dass Schwellenwerte nicht immer gleich errechnet werden. Hierzu einige Beispiele:

  • Einige Vorschriften stellen auf die Mitarbeiterzahl des betroffenen Betriebes, andere auf die des gesamten Unternehmens ab. In unserer Übersicht haben wir dies durch Symbole gekennzeichnet.
  • Teilweise stellen Regelungen auf „in der Regel beschäftigte Arbeitnehmer“ ab, manchmal aber auch auf Jahresdurchschnittszahlen oder Mitarbeiterzahlen an konkreten Stichtagen. Zudem werden Teilzeitkräfte unterschiedlich berücksichtigt (Berechnung nach Köpfen oder anteilig).
  • Die Vorschriften gehen unterschiedlich mit der Frage um, welche Arbeitnehmergruppen (z. B. Auszubildende oder Zeitarbeitnehmer) bei der Errechnung des Schwellenwertes mitzuzählen sind.

Vor diesem Hintergrund kann die Übersicht als erste Informationsquelle dienen. Für eine exakte Bestimmung der Schwellenwerte im Einzelfall bedarf es aber einer genauen Prüfung, welche Berechnungsgrundsätze für die einzelne Regelung gelten.

A. Zahl der Betriebsratsmitglieder (§ 9 BetrVG)

Zahl-der-Betriebsratsmitglieder

B. Zahl der Freistellungen (§ 38 BetrVG)

Zahl-der-Freistellungen

C. Sonstige Schwellenwerte

Sonstige-Schwellenwerte

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