Zum Umgang mit Gesellschafterdarlehen in M&A-Transaktionen
Der BGH hat das Haftungsrisiko für den Verkäufer bei einer M&A Transaktion für den Fall einer späteren Insolvenz der verkauften Gesellschaft erhöht.
Der BGH hat das Haftungsrisiko für den Verkäufer bei einer M&A Transaktion für den Fall einer späteren Insolvenz der verkauften Gesellschaft erhöht.