14. November 2012
Gegenverfügung, Compliance, Kartell
Kartellrecht

Die 8. GWB-Novelle kommt

Am 18.10.2012 hatte der Bundestag die 8. GWB-Novelle beschlossen. Für den 23.11.2012 steht die 8. GWB-Novelle auf der Tagesordnung des Bundesrats. Sie soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Die 8. GWB-Novelle kommt also, aber ob es schon zum Beginn des neues Jahres klappen wird? Der Bundesrat jedenfalls soll nach den Vorstellungen diverser seiner Ausschüsse den Vermittlungsausschuss zu bestimmten Fragen anrufen (Belange der Kommunalwirtschaft, Änderungen betreffend die GKV).

Über viele Änderungen besteht aber Konsens zwischen Parlament und Länderkammer. Die 8. GWB-Novelle soll – nach den Vorstellungen des Gesetzgebers – das deutsche Kartellrecht weiter modernisieren, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle eine weitere Anpassung an das europäische Recht herbeiführen und die Kartellrechtsdurchsetzung effizienter machen (vgl. zu diversen Einzelfragen auch hier).

Es werden sich Änderungen in der Fusionskontrolle ergeben, wobei die ein oder andere deutsche Besonderheit trotz Angleichung an die EU-Fusionskontrolle fortbestehen wird. Diverse Sonderregelungen im Bereich des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung sollen nach der Gesetzesänderung fortgelten. Der Gesetzgeber forciert außerdem den weiteren Ausbau der privaten Durchsetzung des GWB, speziell des sogenannten kollektiven Rechtsschutzes in der Form von Verbandsklagen. Schließlich reagiert der Gesetzgeber auf die BGH-Rechtsprechung zur Rechtsnachfolge bei der „Kartellbußgeldhaftung″ und führt eine eigene Rechtsnachfolgevorschrift ein.

Sind Sie auf die 8. GWB-Novelle vorbereitet?

CMS Hasche Sigle informiert darüber, was auf die Unternehmen kartellrechtlich – womöglich schon – ab dem 01.01.2013 zukommt – mit einer Veranstaltungsreihe:

Die 8. GWB-Novelle – was ändert sich im deutschen Kartellrecht?

Tags: 8. GWB-Novelle Kartellbußgeldhaftung Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung