9. Oktober 2012
Steuerrecht

Neues Jahressteuergesetz 2013 – weitreichende Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen erwartet

Wenn Ende Oktober 2012 das Jahressteuergesetz im Bundestag verabschiedet wird, müssen Immobilieninvestoren mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Nach dem aktuellen Wortlaut einer Gesetzesvorlage soll die Möglichkeit für Unternehmen, Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften zu vermeiden, an neue Voraussetzungen geknüpft werden.

Ab 2013 soll es demnach künftig nicht mehr möglich sein, mit den bisher verbreiteten doppelstöckigen Strukturen mit Minderheitsgesellschaftern („RETT-Blocker-Strukturen“) Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Eine Steuervermeidung wird nur dann möglich sein, wenn außenstehende Gesellschafter wirtschaftlich insgesamt mehr als 5 Prozent der Anteile der Grundstückgesellschaft halten.

Auf bestehende „Blocker-Strukturen“ hätte das neue Gesetz zwar keine Auswirkungen, sehr wohl jedoch auf laufende oder geplante Akquisitionen und Umstrukturierungen, die nach dem 31. Dezember 2012 wirksam werden.

Gerade für großvolumige Transaktionen könnte dies in puncto Finanzierung zu Schwierigkeiten führen: In Konzernstrukturen würden die Neuregelungen möglicherweise konzerninterne Anteilsübertragungen erschweren oder gar unmöglich machen.

Auch wenn noch nicht sicher ist, ob der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung in Kraft tritt, sollten sich Immobilieninvestoren darauf vorsorglich einstellen. Wir beraten Sie gern zu der Frage, worauf zu achten ist und in welchen Fällen Handlungsbedarf bestehen könnte.

Tags: Anteilsübertragungen Gesetzesvorlage Gesetzgebung Grunderwerbsteuer Immobiliengesellschaften Immobilieninvestoren Jahressteuergesetz Steuervermeidung Umstrukturierungen