Die Dezemberausgabe des "Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht" informiert über aktuelle Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen.
Mit der soeben erschienenen neuen Ausgabe des Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen und gerichtliche Entscheidungen aus diesen Rechtsgebieten.
Zu Beginn stellen wir eine wichtige BGH-Entscheidung vor, die die Haftung von Geschäftsführern für Wettbewerbsverstöße im Wesentlichen nur noch auf Fälle der aktiven Mitwirkung beschränkt. Ferner befassen wir uns mit einer überraschend strengen Entscheidung des BGH, nach der es bereits als wettbewerbswidrig angesehen wird, wenn Unternehmen Verbraucher in der Werbung über ihre gesetzlichen Rechte aufklären, ohne dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist.
Im Kartellrecht stellen wir aktuelle Entscheidungen der Europäischen Kommission vor, die sich mit Verbindungen zu Produkten Dritter durch die Einrichtung patentrechtlich geschützter Schnittstellen befasst. Außerdem besprechen wir eine aktuelle Entscheidung des EuG, der eine von der Europäischen Kommission gegen die Intel Corp. wegen der Gewährung von Exklusivitätsrabatten verhängte Geldbuße in Milliardenhöhe bestätigt hat.
Schließlich runden zwei Beiträge zu patentrechtlichen Themen, nämlich zum Verbot des Ausstellens patentverletzender Ware auf einer Fachmesse sowie zur Insolvenzfestigkeit einfacher Patentlizenzen, das breite Themenspektrum dieser Ausgabe ab.
Inhalt:
- BGH setzt der Geschäftsführerhaftung Grenzen
- Wenn die gebotene Aufklärung über gesetzliche Rechte zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten wird
- Gesundheit beginnt bei der Rasur – OLG Köln zu gesundheitsbezogenen Angaben für kosmetische Mittel
- Schnittstellen und Kartellrecht – Plug and Play oder Hürdenlauf?
- Intel: EuG bestätigt Milliardenbuße für Exklusivitätsrabatte