5. Januar 2012
Angeblich in Tuvalu völlig unbekannt
TMC – Technology, Media & Communications

Schalke schnappt sich Tuvalu-Domain

Es gibt sie doch noch, die ausgestorben geglaubte Spezies der Domaingrabber. Einer ihrer Vertreter wollte es im vergangenen Jahr mit dem Bundesliga-Club FC Schalke 04 aufnehmen: Zum „Spottpreis″ von 10.000,- Euro bot der ehemalige Inhaber der Domain s04.tv die Adresse Schalke zum Kauf an. Wem auch sonst? Immerhin schien der Zeitpunkt günstig, da Schalke unter s04tv.de auch ein vereinseigenes TV-Portal betreibt.

 Vernünftige Vorschläge machte der Domaininhaber nicht. Auch nicht, als mit Hilfe unserer Kanzlei ein so genanntes UDRP-Verfahren bei der World Intellectual Property Organzitation (WIPO) in Genf anhängig gemacht wurde: In einer E-Mail verteidigte sich der Inhaber der Domain damit, dass Schalke angeblich in Deutschland nur einen Bekanntheitsgrad von unter 50% habe und der Bekanntheitsgrad in Europa und dem Rest der Welt gegen Null tendiere. In Tuvalu, Heimat der Domainendung „.tv″, die sich für TV-Angebote eingebürgert hat, sei das Zeichen „S04“ auch niemandem bekannt, so die findige „Argumentation″.

Das Beschwerdepanel ließ dies alles nicht gelten. In seiner Entscheidung vom 07.12.2011 (Verfahren Nr. DTV2011-0012) ordnete es die Übertragung der Domain auf Schalke 04 an:

„Das Beschwerdepanel geht davon aus, dass der Beschwerdeführer, einer der erfolgreichsten und prominentesten Fußballvereine Deutschlands, einen hohen Bekanntheitsgrad in den allgemeinen Verkehrskreisen in Deutschland aufweist. Es liegt daher die Annahme nahe, dass der in Deutschland ansässige Beschwerdegegner das Zeichen SO4 und die entsprechenden Schutzrechte zum Zeitpunkt der Registrierung des Domainnamens kannte. 

Der Beschwerdegegner hat dem Beschwerdeführer den Domainnamen zu einem Preis von Euro 10.0000 zum Kauf angeboten und verfügt über keine eigenen Rechte oder berechtigtes Interesse an dem Zeichen „S04“. Der Beschwerdegegner hat nichts vorgetragen, was auf seine Gutgläubigkeit zum Zeitpunkt der Registrierung des Domainnamens schließen ließe. Diese Umstände legen die Annahme nahe, dass der Beschwerdegegner den Domainnamen vorrangig deshalb erworben hat, um ihn dem Beschwerdeführer zu veräußern. Der vom Beschwerdegegner geforderte Verkaufspreis von € 10.000 liegt deutlich über den mit der Registrierung des Domainnamens verbundenen Kosten. Dies allein genügt, um die Voraussetzungen des Regelbeispiels des Paragraf 4(b)(1) der Richtlinie zu begründen.″

Auch Einwände dahingehend, dass keine Verwechslungsgefahr mit den Vereinskennzeichen bestünde, ließ die WIPO nicht gelten:

„Der Domainname stimmt mit dem Wortbestandteil ‚S04‘ der Marke des Beschwerdeführers identisch überein. Die verwechslungsfähige Ähnlichkeit wird nach ständiger Entscheidungspraxis der Panel regelmäßig nicht dadurch ausgeschlossen, dass die eine Marke, deren Wortbestandteil mit einem Domainnamen identisch ist, zusätzlich graphische Bestanteile wie etwa Logos und andere Bildgestaltungen enthält oder der Wortbestandteil graphisch ausgestaltet ist, die nicht in einem Domainnamen wiedergegeben werden können…″

Die Goldgräberzeiten für Domainhändler sind vorbei. Glück auf.

Tags: .tv Bundesliga Domaingrabbing DTV2011-0012 Schalke 04