12. Juni 2012
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsrecht Service

Top Secret – wie Unternehmen Geheimnisse bewahren können

Hier haben wir ausnahmsweise keine GeheimnisseKnow-how wird für Unternehmen immer wichtiger, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Wissen gilt deshalb heute nicht ohne Grund als Immaterialgut. Es ist ein entscheidender Teil des Betriebskapitals. Betriebsgeheimnisse zu schützen sollte ein essentielles Anliegen jedes Unternehmens sein. Das größte Risiko für eine Preisgabe vertraulicher Informationen bildet der Geheimnisträger selbst – der Mitarbeiter. Unsere Autoren geben im Schwerpunktbeitrag des aktuellen Updates Arbeitsrecht fundierte Ratschläge, wie ein Betrieb sein Know-how wirkungsvoll verteidigen kann. Die Maßnahmen reichen dabei zunächst von einer Identifikation sensibler Informationen über arbeitsvertragliche Klauseln bis zu Sanktionen unterschiedlichster Art.

Erstmalig musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Bezug auf einen GmbH-Geschäftsführer befassen. Dieser brachte Indizien bei, dass sein zeitlich befristeter Anstellungsvertrag aufgrund seines Alters nicht verlängert wurde. Da der Arbeitgeber einen Gegenbeweis schuldig blieb, beschied der BGH einen Schadensersatzanspruch zugunsten des Ex-Geschäftsführers. Der Streitwert kann in derartigen Fällen leicht – wie im vorliegenden Beispiel – eine Dimension erreichen, die dem Unternehmen „weh tut“. Im Update plädieren wir dafür, im Umgang mit dem AGG größte Sorgfalt walten zu lassen.

Was passiert eigentlich mit den auf einer Unternehmens-Homepage hinterlegten Daten eines Mitarbeiters, wenn dieser aus der Firma ausscheidet? Die Antwort liefert das Hessische Landesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Im vorliegenden Update fassen wir Geschichte und Urteil kurz und knackig für Sie zusammen.

Inhalt

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// Rechtsprechung
Arbeitsvertragsrecht

Kündigung

Arbeitnehmerüberlassung

Betriebsübergang

Tarifvertragsrecht

// Sonstiges

Tags: AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Altersdiskriminierung Arbeitsverhältnis Betriebsgeheimnisse Betriebskapital Betriebsrat Kündigung Leiharbeitnehmer Tarifvertragsrecht Überstundenvergütung Unternehmensgeheimnis Wettbewerbsvorteile