14. Januar 2015
Schwarze, erhabene Ziffern und eine goldene Eins in der Mite
Kanzleialltag

Die „Ziffer″ in der vertragsgestaltenden Jurisprudenz – ein Besserwisser-Blog

Bei der Benutzung des Begriffs "Ziffer" für zweistellige Zahlen ist Vorsicht geboten.

Wer als Jurist Verträge gestaltet, weiß, wie wichtig es ist, einen Vertrag sauber zu strukturieren und zu gliedern. Zu diesem Zweck werden typischerweise die Regelungen aus bestimmten Regelungsbereichen (Gewährleistung, Haftung, Laufzeit oder Kündigung) zu einzelnen Abschnitten zusammengefasst. Ist dies gut gemacht, ist damit schon viel erreicht. Fehler in diesem Bereich gibt es häufig (natürlich nicht bei CMS!) und diese wirken sich meist gravierend aus. Kann es richtig sein, diese Abschnitte (so sie durchnummeriert sind) als „Ziffern″ zu bezeichnen?

Die Gliederungszeichen für Vertragsbestimmungen oder deren Abschnitte sind mannigfaltig: Teils werden sie durchnummeriert oder, seltener, mit Buchstaben (Abschnitt A, Abschnitt B etc.) versehen. Auch Kombinationen bestehend aus Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Ziffern – also sogenannte alphanummerische Kombinationen – sind zuweilen anzutreffen (z.B. A.I.1, A.I.2 etc).

Hat man nun entsprechende Abschnitte gebildet und diese mit Gliederungszeichen versehen, kommt man aber erst zur Gretchenfrage der vertragsgestaltenden Jurisprudenz: Wie nennt man diese Abschnitte eigentlich? Sind das Paragraphen (und verwendet man dementsprechend zur Gliederung auch das „§″ Zeichen)? Oder handelt es sich um Abschnitte, Artikel oder Klauseln oder haben wir es hier nur mit schnöden „Nummern″ oder, wie häufig zu hören ist, mit den berüchtigten „Vertragsziffern″ zu tun?

Nun ja, von letzteren, also den Ziffern, sollte man sich fernhalten. Nehmen wir ein Beispiel. Nicht selten finden sich in Verträgen Formulierungen der folgenden Art: „…im Falle einer Schlechtleistung gemäß Ziffer 12 dieses Vertrags hat der Besteller folgende Rechte….″. Tatsächlich, sie lesen richtig: Von einer Ziffer 12 ist hier die Rede. Kann es so etwas geben? Nein, kann es nicht. Die Ziffer ist ein Zahlzeichen. Solche Zahlzeichen können in einem Zahlensystem zur Darstellung von Zahlen verwendet werden. Wikipedia belehrt uns wie folgt: „Ein Zahlzeichen beziehungsweise eine Ziffer (abgeleitet von arabisch aṣ-ṣifr „Null, Nichts″, das wiederum Sanskrit śūnyā, „leer″ übersetzt) ist ein Schriftzeichen, dem als Wert eine Zahl, der Ziffernwert, zugewiesen wird.″ Die Darstellung von Zahlen kann aus einer oder mehreren Ziffern bestehen. Eine Ziffer selbst ist aber begriffsnotwendig immer einstellig (d.h. 0-9). Die Ziffer „12″ gibt es nicht.

Ist das obige von juristischer Bedeutung? – Nein.

Ist es sonst irgendwie wichtig? – Nein.

Musste das mal gesagt werden? – UNBEDINGT!

Es gibt doch so viele andere schöne Begriffe. Dem vertragsgestaltenden Anwalt sei hier der Begriff „Klausel″ ans Herz gelegt. Aber wem die „Klausel″ nicht gefällt, der kann es auch mal mit einer „Nummer″ versuchen. Auch hier kann wenig schiefgehen, denn selbst alphanummerische Kombinationen können als schnöde „Nummern″ durchgehen. Der Norm DIN 6763 können wir nämlich entnehmen, dass eine Nummer im Sinne der Nummerung (Achtung: wirklich „Nummerung″, nicht „Nummerierung″) eine festgelegte Folge von Zeichen wie Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen ist. Nummer „11.2″ wäre also beispielsweise in Ordnung.

Das ist doch gut zu wissen und enorm beruhigend.

Tags: DIN 6763 Klausel Nummer Vertragsgestaltung Ziffer