17. Juni 2015
Kooperation Stadtwerke EVU
Energiewirtschaft & Klimaschutz

Kooperationen von Stadtwerken und EVU

Auf welche Fallstricke sollten Stadtwerke und EVU bei einer Kooperation achten? Alle relevanten Rechtsbereiche im Überblick.

Energiewende und Smart Energy Future bedeuten für die Energiewirtschaft den fundamentalsten Wandel der letzten Jahrzehnte. Neue Dienstleistungen und Anbieter drängen in den Markt und erhöhen den Wettbewerbsdruck.

Die traditionellen Energieversorgungsunternehmen (EVU) sehen sich einer sprunghaft steigenden Komplexität gegenüber, bei der die klassischen Kompetenzen und darauf aufbauende Geschäftsmodelle schnell an Grenzen stoßen. Aktivitäten auf Ebene des einzelnen Unternehmens greifen zunehmend zu kurz. Veränderungs- und Kooperationsbereitschaft sind daher unabdingbar, um auch künftig erfolgreich beim Kunden bestehen zu können.

Die relevanten Rechtsbereiche einer Kooperation zwischen EVUs und Stadtwerken auf einen Blick

  • Gesellschaftsrecht: Bei der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung stellt sich die Frage, welche Kooperationsform am besten passt. Hier geht es insbesondere um Kooperationspartner und Kooperationsfelder, Joint Venture-Strukturen, Corporate Governance und gemeinsame Kontrolle sowie einen effektiven Prozess für Strukturierung und Verhandlung.
  • Kartellrecht: Im Bereich des Kartellrechts sind vor allem die Grenzen einer Kooperation relevant. Im Rahmen der Fusionskontrolle sind die Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsunternehmen zu beachten, darüber hinaus die kartellrechtlichen Leitplanken für Kooperationen bei Vertrieb, Beschaffung, Erzeugung und Netzbetrieb.
  • Vergaberecht: Entscheidend ist ferner eine vergaberechtlich optimierte Strukturierung der Kooperation. Wichtige Aspekte hierbei sind Inhouse-Vergabe, horizontale Zusammenarbeit sowie die sektorenspezifischen Ausnahmetatbestände. Dargestellt wird dies an konkreten Beispielen von Betriebs- / Management- und Rückdienstleistungsverträgen.
  • Arbeitsrecht: Für den Erfolg einer Kooperation ist auch die kluge Nutzung der arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten grundlegend. Bei Gemeinschaftsunternehmen mit eigenen Mitarbeitern stellt sich die Frage der Gestaltung des Betriebsübergangs, bei Gemeinschaftsunternehmen ohne eigene Mitarbeiter die der Leiharbeit, Versetzung bzw. Matrix. Schließlich wird dargestellt, wie Kooperationen von Stadtwerken und EVU ohne Gemeinschaftsunternehmen gestaltet werden können.
  • Regulierungsrecht: Bei den strategischen Überlegungen dürfen Netz und Infrastruktur nicht fehlen. Welche Vorgaben des Unbundling und der ARegV sind zu beachten? Auch die Fragen zu weiteren Geschäftsfeldern wie etwa die Ausgliederung von Messstellenbetrieb / Messdienstleistungen sowie der Breitbandausbau werden vertiefend dargestellt.
  • Kommunalrecht: Die Kooperation zwischen Stadtwerken und EVU ist auch im Hinblick auf Leitplanken zu bewerten, die das öffentliche Recht setzt. Hier sind die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben im Auge zu behalten. Weiterhin werden auch Praxisfragen rund um das Thema Betreiberpflichten, Betreiberstellung und Betreibergemeinschaft bei gemeinsam genutzten Anlagen erörtert.
  • Steuerrecht: Last but not least ist eine kluge steuerrechtliche Ausgestaltung unverzichtbar. Im Hinblick auf Rechtsform und Restrukturierung ist die steueroptimale Strukturierung von Kooperationen entscheidend. Erläutert wird auch die Verlustnutzung unter Berücksichtigung des steuerlichen Querverbunds.
Tags: Energiewirtschaft Kooperation Stadtwerke EVU