22. Mai 2014
englische Limited
Corporate / M&A International

Die englische Limited wird transparent

Englische Limiteds werden transparent. Wesentliche Informationen über tatsächliche Eigentümer und Führungskräfte öffentlich einsehbar.

Dass englische Limiteds transparent werden bedeutet, dass alle Personen, die über die Eigentums- oder Kontrollrechte von mehr als 25 Prozent aller Anteile an einer Limited verfügen oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte inne haben, beim zentralen, öffentlichen Handelsregister, dem sogenannten Companies House, angemeldet werden müssen.

Transparenz englischer Limiteds macht zahlreiche Daten einsehbar

Die anzumeldenden Informationen umfassen Name, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität, Datum des Beteiligungserwerbs sowie Informationen über die Beteiligung. All diese Angaben, ausgenommen der Adresse, sind dann gegen Zahlung einer geringen Gebühr für jeden über das Internet zugänglich.

Diese Verpflichtung wird nicht nur die Anteilsinhaber englischer Limiteds , sondern auch die Gesellschaften selbst treffen. Die Gesellschaften müssen die Informationen nicht nur alle zwölf Monate bestätigen, sondern diese auch aktualisieren, sobald sie Kenntnis über Veränderungen erlangt haben. Zudem hat die Gesellschaft in Erfahrung zu bringen, ob sich Änderungen ergeben haben, wenn dafür Anhaltspunkte vorliegen. Darüber hinaus werden auch die einzelnen Personen selbst verpflichtet sein, die erforderlichen Angaben der Gesellschaft gegenüber offenzulegen.

Die Konsequenzen einer Nicht-Offenlegung werden gravierend sein, insbesondere wenn die Gesellschaft zur Offenlegung auffordert. Die Bestimmungen sollen sich an den Regelungen orientieren, die bereits bei englischen Public Limited Companies (AGs) Anwendung finden. Dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass man sich strafbar macht und ein Gericht die Eigentumsrechte der Betroffenen beschränken kann. Beispielsweise kann vorübergehend ein Stimm- oder Übertragungsverbot auferlegt werden.

Die Maßnahmen der britischen Regierung sind Teil der FATCA-Initiative der jetzigen G7-Länder, welche letztes Jahr als Aktionsplan gegen Geldwäsche abgestimmt wurde. Die Regelungen sind in Großbritannien noch nicht in Kraft getreten. Es ist jedoch zu erwarten, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung noch in diesem Jahr eingeleitet werden.

Tags: englische Limited Gesellschaftsrecht / M&A