12. August 2015
Polnische Investoren Einstieg Gesellschaft Deutschland
Corporate / M&A

Investitionen in Deutschland: Leitfaden für polnische Investoren – Teil 7

Ob polnische Gesellschaft, Zweigniederlassung in Deutschland, Neugründung oder Joint-Venture: der richtige Einstieg will überlegt sein.

Wer als ausländischer Investor ein gutes Produkt hat, hofft beim Eintritt in einen neuen Markt häufig auf ein rasches Absatzplus. Dies gilt natürlich auch für polnische Unternehmer, die in den deutschen Markt eintreten. Unternehmergeist und Kreativität sind dabei typische Merkmale polnischer Investoren, deren Produkte in den letzten Jahren auf dem deutschen Markt zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Denn: Immer mehr polnische Unternehmen expandieren aktuell nach Deutschland – vielleicht auch eine Folge aktueller politischer Entwicklungen im Osten Europas.

Deutschland hat als Absatzmarkt viele Vorteile zu bieten: Es handelt sich mit gut 80 Mio. Einwohnern um den größten zusammenhängenden Binnenmarkt Kontinentaleuropas mit einem einheitlichen Wirtschaftsrecht, einem hohen Standard an Rechtssicherheit und einer einheitlichen Amtssprache.

Vor der Betätigung auf einem ausländischen Markt, wie dem deutschen, sollten polnische Investoren jedoch zunächst wichtige Grundsatzfragen klären. Hierzu zählt sicherlich auch die Frage nach der richtigen Form der unternehmerischen Betätigung. Und das ist Gegenstand des nachfolgenden Blogbeitrags.

Handeln unmittelbar durch eine polnische Gesellschaft

Im Rahmen der europäischen Grundfreiheiten können polnische Unternehmer ihre Produkte unmittelbar durch eine polnische Gesellschaft in Deutschland vertreiben. Aus rechtlicher Sicht braucht es in diesem Fall keiner gesonderten Gesellschaft in Deutschland. Ein Vorteil dieser Lösung ist ihrer Schlichtheit: Der Aufwand zur Gründung einer neuen Gesellschaft, Registrierungsaufwand sowie eine zusätzliche Buchhaltung und Jahresabschlussdokumentation entfallen.

Allerdings hat diese Vorgehensweise auch Nachteile: polnische Rechtsformen sind – obwohl grundsätzlich mit deutschen Rechtsformen vergleichbar – deutschen Geschäftspartnern häufig noch fremd. Die Vertretungsverhältnisse lassen sich für deutsche Partner nicht ohne weiteres – wie dies beim deutschen Handelsregister möglich ist – überprüfen und dies kann einen Verlust an Vertrauen zur Folge haben. Teilweise kann es auch noch zu mangelnder Marktakzeptanz beim Verbraucher kommen.

Die deutsche Zweigniederlassung

Als Alternative zu einer Betätigung unmittelbar durch eine polnische Gesellschaft kann ein polnischer Investor auch den Aufbau einer Zweigniederlassung in Deutschland in Erwägung ziehen. Das erfordert zunächst den Aufbau einer Einheit in Deutschland mit gewisser organisatorischer Selbständigkeit. Liegen die Voraussetzungen einer solchen selbständigen Zweigniederlassung in Deutschland vor, so besteht eine Pflicht zur Anmeldung dieser Zweigniederlassung zur Eintragung in das Handelsregister (§ 13 HGB). Dies gilt auch für polnische Aktiengesellschaften (spółka akcyjna) und polnische GmbHen (sp. z o.o.), § 13e HGB.

Die Anmeldung zur Eintragung einer ausländischen Zweigniederlassung in Deutschland ist jedoch aufwändig. Denn jeder Anmeldung ist eine Vielzahl von Dokumenten als Anlage anzufügen. Unterlagen in ausländischer Sprache bedürfen dabei in der Regel einer amtlichen Übersetzung, was die Anmeldung schwerfällig und kostspielig macht.

Der Hauptvorteil der Zweigniederlassung ist folgender: Mit Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister werden auch ihre Vertreter und deren Vertretungsberechtigungen in das deutsche Handelsregister eingetragen. Damit wird der polnische Unternehmer im deutschen Rechtsverkehr „greifbarer″ und verlässlicher. Der Vorteil hält sich wegen des hohen Aufwands bei der Anmeldung der Zweigniederlassung zur Eintragung in das Handelsregister jedoch in Grenzen. Dies gilt vor allem, weil die Anmeldung einer Zweigniederlassung vom Aufwand her der Gründung einer eigenen deutschen GmbH kaum nachsteht.

Betätigung durch eine Gesellschaft deutschen Rechts

Vor diesem Hintergrund wird sich häufig anbieten, Tätigkeiten auf dem deutschen Markt durch eine deutsche Gesellschaft aufzunehmen. Dabei kann von Grund auf eine neue deutsche Gesellschaft gegründet werden, die erst eigene Aktivitäten aufnimmt. Alternativ hierzu kann ein polnischer Investor auch die Übernahme einer bestehenden und bereits auf dem deutschen Markt tätigen Gesellschaft erwägen.

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt natürlich von den individuellen Umständen ab. Auch steuerliche Aspekte sollten hierbei stets vorab berücksichtigt werden. In der Praxis fällt die Wahl jedoch häufig auf eine GmbH: Diese ist die in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete Rechtsform, wie auch eine aktuelle Untersuchung von Prof. Udo Kornblum in der Zeitschrift GmbH-Rundschau (Heft 13, 2015, Seite 687 ff.) bestätigt. Danach waren zum 1. Januar 2015 in Deutschland mehr als eine Million Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH registriert, also fast 30.000 mehr als im Vorjahr und über viermal mehr als Kommanditgesellschaften.

Fast schon verschwindend gering ist im Verhältnis zur Zahl der eingetragenen GmbHs die Zahl deutscher Aktiengesellschaften, die in der Studie von Prof. Kornblum mit gut 15.000 angegeben wird. Das hat rechtliche Gründe: Wegen ihrer Organisationsverfassung eignet sich eine AG häufig nicht als Tochtergesellschaft und ist häufig auch nur für sehr große Unternehmungen interessant. So genießt der Vorstand einer AG weit größeren Freiraum vom Hauptaktionär als ein Geschäftsführer einer GmbH, der grundsätzlich einem weiten Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung unterliegt. Allerdings ist die Organisationsstruktur einer AG auch wesentlich komplexer als bei einer GmbH. Die GmbH ist damit in der Praxis wesentlich flexibler und einfacher und aus diesem Grund auch häufig die richtige Wahl.

Joint-Venture als Alternative

Fällt die Wahl dann tatsächlich auf die GmbH, so eröffnen sich durch die Vielzahl der in Deutschland aktiven Gesellschaften in dieser Rechtsform ganz neue Möglichkeiten des Markteintritts: Häufig wird statt einer Neugründung die Übernahme einer bereits aktiven deutschen Gesellschaft der schnellste und erfolgreichste Weg zum Aufbau von Marktanteilen in Deutschland sein. Gelegenheiten für solche Übernahmen gibt es genug, ebenso wie erfolgreiche Beispiele polnischer Unternehmen aus der jüngsten Vergangenheit, die so ihren Weg auf den deutschen Markt gefunden haben.

Eine besondere Spielart ist hierbei die Gründung eines Joint Ventures mit einem deutschen Partner: Dabei bleibt der bereits auf dem deutschen Markt tätige und mit diesem vertraute Altgesellschafter Mitinhaber und der polnische Unternehmer wird Mitgesellschafter. Von einem solchen Zusammenschluss profitieren beide Teilhaber: der eine Partner hat die Marktkenntnis und den Marktzugang und der andere die Absatzprodukte.

Wichtig ist in solchen Fällen jedoch, im Joint Venture-Agreement klare Regelungen zur Zusammenarbeit und praktikable Mechanismen zur Entscheidungsfindung – gerade auch im Konfliktfall – vorzusehen. Hierfür sieht das deutsche Gesellschaftsrecht geeignete Mechanismen vor, die bereits beim Einstieg in ein solches Joint Venture implementiert werden sollten. Denn im Konfliktfall ist es hierfür häufig bereits zu spät.

Fazit: Übernahme einer Gesellschaft bietet sich an

Der Eintritt in den deutschen Markt ist für polnische Investoren aktuell vielversprechend und entspricht in gewisser Weise dem Geist der Zeit; er ist aber auch eine Herausforderung. Um diesen Markteintritt schnell und erfolgreich zu bewältigen, bietet sich häufig die Übernahme von auf dem deutschen Markt bereits aktiven Gesellschaften an. Die gegenwärtigen Aktivitäten auf dem deutschen M&A-Markt unterstreichen dies.

Ein Joint Venture kann hierbei eine interessante Variante einer solchen Übernahme sein. Hiervon können in einer solchen Konstellation beide Seiten profitieren. Dabei sollte jedoch auf einen guten Joint Venture-Vertrag Wert gelegt werden, wofür das deutsche Gesellschaftsrecht gute Instrumentarien bereithält. Die Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland hingegen weist in der Regel im Vergleich hierzu nur ein weniger günstiges Nutzen-Aufwand-Verhältnis auf.

Dies ist der siebte Teil unserer Serie „Praktische Tipps für polnische Investoren in Deutschland“. Hier sollen praktische Aspekte beim Einstieg polnischer Investoren in den deutschen Markt aufgezeigt werden. Bereits erschienen sind die Einträge, die polnischen Investoren die gewählte deutsche Rechtsformen näher bringen  (die GmbHKG, GmbH & Co. KG und UG) und die interessante Institutionen des deutschen Rechts – das Mitbestimmungsrecht, kartellrechtliche Regelungen, Schicksal des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beim Betriebsübergang – darstellen.

Aby uzyskać dostęp do polskiej wersji językowej należy kliknąć tutaj.

Tags: Gesellschaftsrecht / M&A inwestycje w Niemczech