24. Juni 2014
Legalese Folge 19: Joint Venture und Pattsituationen – Auflösung der Partnerschaft
Corporate / M&A Mergers & Acquisitions (M&A)

Legalese Folge 19: Joint Venture und Pattsituationen – Auflösung der Partnerschaft

Joint-Venture-Partner sind häufig zu gleichen Teilen am Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Damit besteht das Risiko einer wechselseitigen Blockade. Der erste Teil des Beitrags zeigt Instrumente auf, durch die solche Pattsituationen aufgelöst werden können. Gelingt dies dauerhaft nicht, bleibt oft nur die Auflösung der Partnerschaft. Dies sollte rechtssicher, schnell und geräuschlos erfolgen, um Gesellschafter und Stakeholder nicht zu belasten.

In der Praxis sind insbesondere folgende Mechanismen üblich:

Andienungsrechte und -pflichten

Die Partnerschaft kann durch Andienungsrechte und -pflichten beendet werden: Eine Seite ist vertraglich berechtigt, die Beteiligung der anderen Seite zu erwerben (Call-Option). Macht sie hiervon keinen Gebrauch, wird ihr das Recht eingeräumt, ihre eigene Beteiligung an die andere Seite zu veräußern (Put-Option).

Es wird regelmäßig darüber gestritten, wem das Erstausübungsrecht zustehen soll. Bei zeitlichen Kriterien drohen „Windhundrennen“, bei sachlichen Anknüpfungspunkten sind das Optionsrecht auslösende „Provokationen“ nicht auszuschließen.

Bieter- oder Auktionsverfahren

Dieser Nachteil kann durch ein Bieter- oder Auktionsverfahren vermieden werden. Leitet ein Partner das Verfahren ein, ist jeder Gesellschafter verpflichtet,

  • einen Kaufpreis zu benennen, zu dem er von dem anderen Gesellschafter sämtliche Anteile kauft, und
  • hilfsweise seine Beteiligung an den Höchstbietenden zu verkaufen.

Wer den höchsten Betrag nennt, ist berechtigt und verpflichtet, sämtliche Anteile zu diesem Preis zu erwerben. Das Joint Venture wird also regelmäßig von dem Gesellschafter fortgeführt, der den höchsten Preis aufruft und daher das größte unternehmerische Interesse zeigt.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass der Finanzstärkere losgelöst vom Verkehrswert Beträge nennt, von denen er weiß, dass sein Mitgesellschafter diese nicht mitgehen kann. Zudem ist für einen ausscheidungswilligen Gesellschafter der Exit ebenso wenig planbar wie bei gegenteiliger Intention der Verbleib.

Das Ergebnis kann von Zufälligkeiten abhängen. Allerdings wird hierdurch immerhin der Druck erhöht, eine Pattsituation doch noch aufzulösen.

Russian Roulette

Bei einer Russian-Roulette-Klausel ist ein Joint-Venture-Partner im Rahmen eines formalisierten Verfahrens berechtigt, einen Kaufpreis aufzurufen. Der andere Partner hat dann die Wahl, ob er seine Beteiligung zu dem genannten Preis veräußern oder die Beteiligung des ersten Partners zu dem genannten Preis erwerben möchte („I cut, you choose″).

Texan Shoot-out

Texan Shoot-out ist eine verfeinerte Spielart des Russian Roulette: Der Angebotsempfänger kann entscheiden, ob er seine Beteiligung zu dem genannten Preis veräußert oder einen höheren Betrag auf die Beteiligung des ersten Gesellschafters bietet. Dieser hat dann dieselbe Wahl, das heißt seine Beteiligung zu dem erhöhten Kaufpreis zu veräußern oder das Angebot weiter zu erhöhen.

Dieses Verfahren kann sich über mehrere Runden erstrecken. Der Gesellschafter, der letztlich nicht mehr nachbessert, ist verpflichtet, seine Beteiligung an den Meistbietenden zu veräußern.

Drag-Along und Tag-Along

Drag-Along und Tag-Along Optionen werden dagegen eher bei nicht-paritätischen Beteiligungen eingesetzt: Veräußert ein Gesellschafter seine Beteiligung an Dritte, ist der andere Gesellschafter – meist der Minderheitsgesellschafter – gesellschaftsvertraglich verpflichtet (Drag-Along) oder berechtigt (Tag-Along), seine Beteiligung zu denselben Konditionen an den erwerbsbereiten Dritten zu veräußern.

Liquidation

Das Joint Venture kann schließlich durch Liquidation beendet werden. Dies bietet sich vor allem an, wenn eine Fortführung des Gemeinschaftsunternehmens nicht mehr sinnvoll ist und kein Partner in der Gesellschaft verbleiben möchte.

Jedoch besteht das Risiko, hinsichtlich nicht gedeckter Verbindlichkeiten zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet zu sein. Zudem ist eine Realteilung oft nur schwer oder gar nicht möglich.

Tags: Auktionsverfahren Bieterverfahren Call-Option Drag Along Joint Venture Legalese Liquidation Put-Option Russian Roulette Tag Along Texan Shoot-Out