22. November 2012
Vendor Due Diligence
Corporate / M&A Mergers & Acquisitions (M&A)

Legalese Folge 9: Vendor Due Diligence – Kein Verkauf der Katze im Sack

Vendor Due Diligence beschreibt eine besondere Form der Due Diligence. Der Verkäufer unterzieht sein Unternehmen einer eingehenden Prüfung.

Der Umfang einer Vendor Due Diligence kann unterschiedlich ausfallen - von einer punktuellen Untersuchung einzelner Fragestellungen im Hinblick auf die konkrete Transaktion bis zur umfassenden Prüfung des gesamten Unternehmens. Auch der Berater des Verkäufers kann eine Vendor Due Diligence durchführen.

Der Begriff der Vendor Due Diligence, dem wir uns im Rahmen unserer Serie heute widmen, wird uneinheitlich verstanden. Hier ist damit jedoch jede Art der Untersuchung der Zielgesellschaft durch den Verkäufer gemeint.

Eine Vendor Due Diligence kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein

Zunächst kann sich der Verkäufer so selbst Klarheit über die Details der zu veräußernden Zielgesellschaft verschaffen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Zielgesellschaft bisher nicht im Fokus des Konzerninteresses stand und weitgehend selbständig agierte.

Ebenso kann es sich für einen Finanzinvestor anbieten, die Zielgesellschaft eingehend selbst zu untersuchen, bevor sie am Markt angeboten wird, da Finanzinvestoren mit den strategischen Aspekten ihrer Portfoliogesellschaften nicht immer umfassend vertraut sind.

Der Erwerber wird in aller Regel eine Käufer Due Diligence durchführen und dabei detaillierte Kenntnisse von den Verhältnissen der Zielgesellschaft erhalten. Dadurch kann es vorkommen, dass zu Lasten des Verkäufers ein Informationsgefälle entsteht. Dieses wird durch die Vendor Due Diligence ausgeglichen.

Der Verkäufer verkauft nicht die „Katze im Sack″. Außerdem kann der Verkäufer so besser einschätzen, welche Informationen für einen potentiellen Erwerber der Zielgesellschaft interessant sind. Die in der Due Diligence zur Verfügung gestellten Informationen (im Datenraum und Q&A-Prozess) sind damit von höherer Qualität.

Des Weiteren bietet die vorhergehende Untersuchung des eigenen Unternehmens die Möglichkeit, Missstände und Versäumnisse zu erkennen und zu beheben. Wo eine Heilung nicht möglich ist, bietet sich dem Verkäufer die Gelegenheit, eine Strategie für den weiteren Umgang mit den Mängeln seines Unternehmens zu entwickeln. Er wird damit nicht unvorbereitet durch den Kaufinteressenten konfrontiert. So lassen sich größere Kaufpreisabschläge häufig verhindern und Vertragsverhandlungen erfolgen auf Augenhöhe.

Schließlich kann eine Vendor Due Diligence im Fall eines Auktionsverfahrens zum Einsatz kommen. Dies ist der wichtigste Anwendungsfall der umfassenden Vendor Due Diligence. Der Vendor Due Diligence Report kann den Bietern als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. So führen die Käufer nicht mehrere aufwendige Due Diligence Prüfungen parallel selbst durch, was zum einen finanziellen Aufwand bedeuten, zum anderen aber auch personelle Ressourcen auf Seiten der Zielgesellschaft binden würde. Allerdings wird in diesen Fällen regelmäßig darüber zu verhandeln sein, ob seitens des Verkäufers ein sog. Reliance Letter für die Erkenntnisse aus dem Due Diligence Report ausgestellt wird. Da dies meist nicht der Fall sein wird, wird jedenfalls der Bieter, mit dem in Endverhandlungen eingetreten wird, verlangen, selbst ebenfalls eine (Confirmatory) Due Diligence durchführen zu können.

Vendor Due Diligence in mehrfacher Hinsicht sinnvoll

In aller Regel ist jedenfalls die isolierte Prüfung einzelner Aspekte im Vorfeld einer Transaktion dringend anzuraten. Je besser der Verkäufer die Zielgesellschaft bereits kennt, desto weniger Bedürfnis besteht für eine umfassende Vendor Due Diligence, zumal diese nicht unerhebliche Kosten verursacht.

Umgekehrt kann es sich bei den hierfür aufgewendeten Kosten um eine sinnvolle Investition handeln, wenn hierdurch der Transaktionsprozess insgesamt gestrafft und ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann.

Mehr dazu auch in unserem M&A-Glossar.

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