4. November 2013
No zu "Tell-a-friend"
Compliance Digitale Transformation E-Commerce Recht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht (UWG)

Don’t tell your friends – Riskantes Empfehlungsmarketing per Mail

Kreative Werbeformen sind nicht zuletzt deshalb gefragt, weil es strenge Gesetze gibt: Eines davon ist das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das in § 7 E-Mail-Werbung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Warum also nicht die Kunden selbst werben lassen?

 

Das zu diesem Zweck ersonnene „Tell-a-Friend″-System beruht auf dem Gedanken, dass Kunden oder potenzielle Kunden die Produkte eines Unternehmens ihren „Freunden″ per automatischer E-Mail-Funktion ans Herz legen sollen. Dass davon nicht alle Freunde begeistert sind, liegt auf der Hand. Während sich die Gerichte bislang nicht einig waren (vgl. LG Nürnberg, 4 HK O 2056/04 und OLG Nürnberg, GRUR-RR 2006, 26), hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Machtwort gesprochen. Der Leitsatz der Entscheidung (v. 12.09.2013, Az. I ZR 208/12) sagt eigentlich alles – nämlich: Es ist verboten:

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.″

Es komme

„nicht darauf an, dass das Versenden der Empfehlungs-E-Mails letztlich auf dem Willen eines Dritten beruht (aA OLG Nürnberg, GRUR-RR 2006, 26). Entscheidend ist vielmehr allein das Ziel, das die Beklagte mit dem Zurverfügungstellen der Empfehlungsfunktion erreichen will. Da eine solche Funktion erfahrungsgemäß den Zweck hat, Dritte auf die Beklagte und die von ihr angebotenen Leistungen aufmerksam zu machen, enthalten die auf diese Weise versandten Empfehlungs -E-Mails Werbung.″

Zwar sieht z.B. der Kollege Thomas Schwenke für Unternehmen noch „Luft″, die dürfte allerdings ab jetzt sehr, sehr dünn werden.

Tags: BGH Einwilligung Empfehlungsmarketing Spam Tell-a-friend Verbraucherschutz Werbung