25. Mai 2010
Markenrecht

„Ironman″ – eine knallharte Marke

Wer kennt ihn nicht, den „Ironman„-Triathlon auf Hawaii? Ein harter Wettkampf mit harten Triathleten und einem noch härteren Markenkonzept: Neben einem „Ironman″ ist kein Platz für „Irontown″ – dies befand nun das LG Hamburg in seiner Entscheidung vom 29.04.2010 (Az. 327 O 480/09).

Ein deutscher Triathlon-Veranstalter hatte eine Wort-/Bildmarke u.a. mit dem Wortbestandteil „Irontown″ angemeldet und verwendete auch darüber hinaus den Begriff „Irontown″ im Zusammenhang mit seinen Sportveranstaltungen. Dadurch sah die World Triathlon Corporation (WTC) ihre Markenrechte an dem Begriff „Ironman″ verletzt. Sie wies darauf hin, dass sich der Begriff „Ironman″ aufgrund seiner umfangreichen Verwendung und der großen Bekanntheit des „Ironman″-Triathlon als Hinweis auf ihr Unternehmen entwickelt habe. Darüber hinaus gelte dies auch für den isolierten Begriff „Iron″. Denn schließlich verwende die WTC für ihre Triathlon-Veranstaltungen auch Kennzeichen wie „Ironkids″ oder „Ironteam″. Daher bestünde die Gefahr, dass auch die „Irontown″-Wettkämpfe der WTC zugeordnet würden.

Dieser Argumentation folgte auch das LG Hamburg. „Iron = WTC″ – diese Formel stellten die Richter aufgrund ihrer eigenen Sachkunde auf. Daher liegt in jeder Verwendung der Bezeichnung „Iron″ (auch in Kombination mit weiteren Wörtern und/oder Bildern) durch Dritte für Sportwettkämpfe eine Verletzung der Markenrechte der WTC.

„Irontown″ war im Kampf um die markenrechtliche Verwechslungsgefahr also nicht hart genug.

Tags: Landgericht Hamburg WTC