14. Januar 2016
Freunde finden BGH
Medienrecht Wettbewerbsrecht (UWG)

Freunde finden schwer gemacht

Der BGH hat heute die "Freunde finden"-Funktion von Facebook gekippt. Die Entscheidung ist konsequent - und wenig überraschend.

Wer als Unternehmen unerbetene „elektronische Post″ (§ 7 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb, UWG) versendet, handelt fast immer rechtswidrig. Der Gesetzeswortlaut ist dabei so klar, dass man sich wundert, weshalb dieses Verfahren überhaupt bis zum Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. Januar 2016 – I ZR 65/14) gekommen ist.

Es ging dabei um ohne Einwilligung versendete Nachrichten an Nicht-Facebookmitglieder, die für die Betroffenen belästigende und daher verbotene Werbung darstellen. Vor nicht allzu langer Zeit hat der BGH mit denselben Argumenten auch der „Tell-a-Friend-Werbung″ einen Riegel vorgeschoben (I ZR 208/12).

BGH: Irreführung der Nutzer

Interessanter ist der Umstand, dass der I. Zivilsenat weiter entschieden hat, dass Facebook im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion „Freunde finden″ den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt hat:

„Durch die Angaben, die die Beklagte im November 2010 bei der Registrierung für die Facebook-Funktion „Freunde finden″ gemacht hat, hat die Beklagte sich registrierende Nutzer entgegen § 5 UWG über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten getäuscht. Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?″ klärt nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei „Facebook″ registriert sind. Die unter dem elektronischen Verweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert″ hinterlegten weitergehenden Informationen können die Irreführung nicht ausräumen, weil ihre Kenntnisnahme durch den Nutzer nicht sichergestellt ist.″

Die weithin kritisierte Praxis von Social Media-Plattformen, nicht nur die eigenen Daten bei der Registrierung zu erheben, sondern die der „Freunde″ gleich mitzunehmen, ist damit nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich, sondern – in der Form, wie sie der BGH zu beurteilen hatte – auch wettbewerbswidrig.

Tags: Freunde finden I ZR 65/14 Irreführung