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Immobilienrecht, Mietrecht, Oberlandesgerichte, Rechtsprechung

kmbbk: Mittwoch, 12. Januar 2011

Teure Heizung ist kein Mangel

Der harte Winter und die niedrigen Temperaturen machen den Deutschen derzeit nicht nur im Straßenverkehr zu schaffen. Hauseigentümer und Mieter müssen sich nach aktuellen Prognosen auch auf deutlich höhere Heizkosten einstellen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist nun in einer aktuellen Entscheidung passend zur Jahreszeit  darauf hin, dass außergewöhnlich hohe Heizkosten für sich genommen nicht zur Minderung der Miete berechtigen. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2010 – 24 U 222/09). In dem zu entscheidenden Fall hatte der Mieter eines Einfamilienhauses die Miete wegen eines Mangels der Mietsache gemindert. Er berief sich darauf, dass die Heizungsanlage des Hauses „völlig unwirtschaftlich“ arbeiten und außergewöhnlich hohe Heizkosten verursachen würde.

Das Oberlandesgericht hat gleichwohl einen Mangel der Mietsache verneint. Alleine die Tatsache, dass eine Heizungsanlage hohe Kosten produziert, stellt nach Ansicht des Gerichts keinen Mangel der Mietsache dar. Ob eine Heizungsanlage mangelhaft ist, beurteilt sich – so das Gericht – alleine nach dem Stand der Technik zum Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung. Solange die Heizungsanlage funktionstauglich ist, hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter sie gegen eine andere, wirtschaftlichere Anlage austauscht.

Will der Mieter die Miete wegen zu hoher Heizkosten mindern, so muss er darlegen, dass die Heizungsanlage einen technischen Fehler aufweist und sich dieser Fehler konkret auf die Heizleistung in den verschiedenen Räumen auswirkt. Alleine das Alter und eine nach Meinung des Mieters unzureichende Energieeffizienz ist aber kein technischer Fehler in diesem Sinne.

Damit gilt zum Zeitpunkt der Anmietung: Der Mieter übernimmt das Haus bzw. die Wohnung mit der vorhandenen Heizungsanlage. Er hat auch dann keinen Anspruch auf Erneuerung der Anlage, wenn diese in die Jahre kommt und ihre Effizienz nicht mehr mit modernen Anlagen vergleichbar ist. Es ist daher Sache des Mieters, sich bereits bei Mietabschluss durch entsprechende Nachfrage Gewissheit über die entstehenden Heizkosten zu verschaffen.

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