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Großstadtanwalt, Kanzleialltag, Urheberrecht

kdz: Freitag, 27. Mai 2011

Da fliegt mir doch das Blech weg

Die Freiheit im Netz ist ein hohes Gut, finden auch die G8 und haben sich gestern erstmals zu Grundprinzipien des Internet bekannt. Auf dem Weg ins Büro kam ich heute in den Genuss eines Interviews mit Markus Beckedahl, Netzaktivist von netzpolitik.org auf WDR 5. An einer Stelle während des durchaus erbaulichen Interviews stockte mir, ebenso wie meinem Kollegen und Ohrenzeugen, der hinter mir im Stau stand, der Atem. Nämlich als Herr Beckedahl dem Moderator erklärte:

„Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen“

Da fliegt mir doch das Blech weg.

Das, lieber Herr Beckedahl, können Sie nicht ernst meinen. Man darf unterstellen, dass Sie hierzu vielleicht mehr ausgeführt hätten, wenn die Zeit im Interview ausgereicht hätte. Man darf auch das Bestreben vom Netzaktivisten anerkennen, das Urheberrecht zu entstauben. Den Gleichlauf von „Medienkompetenz“ mit Urheberrechtsverletzungen zu propagieren, geht aber zu weit.

Das Problem liegt nämlich gerade in einem Defizit an Medienkompetenz, das auch rechtliche Grundlagen betrifft. Die großen Probleme, denen sich unbedarfte (und insoweit eben leider noch mit Defiziten in der Medienkomeptenz ausgestattete) Internetnutzer im Bezug auf das Urheberrecht ausgesetzt sehen, sind vor allem Fälle von illegalem Filesharing sowie Bilder- und Textklau. Dass man bei aktiver Internetnutzung „die ganze Zeit“ gegen das Urheberrecht verstößt, ist ausgedacht.

Die „medienkompetenten“ Nutzer, unter ihnen auch die Netzaktivisten, wissen ganz genau, was erlaubt und verboten ist – mögen Sie die Verbote und Thesen aus der digitalreaktionären Ecke auch nicht gut finden und für Gesetzesänderungen auf die Barrikaden gehen.

Oder wie meinten Sie das?

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13 Kommentare

Meister, 2011-05-27 09:24:44

Vielen Dank für diesen Beitrag. Manchmal hat man den Eindruck, dass Medienkompetenz mit der freien (und unüberlegten) Nutzung der Möglichkeiten, die das Internet bietet gleichgesetzt wird. Dann ist der oben genannte Schluss nur folgerichtig. Medienkompetente Nutzung ist dann nur mit Verletzung von Urheber- und Datenschutzrecht möglich. Eine Lobbyvereinigung, die dafür eintritt, sollte allerdings nicht den Anspruch haben die "digitale Gesellschaft" zu vertreten. Nerds vielleicht eher. ;)

Meister, 2011-05-27 09:30:24

Es ist übrigens ernst gemeint: https://twitter.com/#!/netzpolitik/status/74013432206200832

Kruno Kopp, 2011-05-27 14:11:41

Sie haben schon recht, aber ein bißchen Klappern zur Überspitzung seiner Thesen ist bei Beckedahls Handwerk immer drin. Ein wenig Werbung in eigener Sache zum Thema: Zukunft des Urheberrechts -Warum Don Quijote noch leben könnte: http://www.digitalrecht.net/2011/05/zukunft-des-urheberrechts-warum-don-quijote-noch-leben-konnte/ Schöne Grüße Kruno Kopp

gh, 2011-05-31 13:46:09

... in Analogie zum Autofahren kann ich, den guten Professor Burgstaller am Wiener Juridikum zitierend, nur sagen, dass jeder, der sich mit dem Internet verbindet, fahrlässig handelt... und ich glaube, dass ist es auch, was Beckedahl gemeint hat. Die grundsätzliche Problematik, dass ein Staat auf einem von ihm beanspruchten virtuellen Staatsgebiet bis jetzt keine der völkerrechtlichen Eigenschaften und Aufgaben eines "Staates" erfüllt und sich darüber hinaus auch gar nicht bemüht, die Verfassung möglichst ähnlich zur analogen Welt im digitalen Raum umzusetzen, macht es fast unmöglich, sich bei alltäglichen digitalen Handlungen der potentiellen rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Daher würde ich den virtuellen Raum auch eher als eine digitale hohe See behandeln, als als nationalstaatliche Räume...

"Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen", 2011-06-01 11:32:37

[...] Eine Äußerung von Markus Beckedahl (Netzpolitik.org) macht aktuell Furore... [...]

Bildblog 6 vor 9 ausgefallen | Erbloggtes, 2011-06-02 15:09:22

[...] Äußerung erntet zwar auch Widerspruch,[4][5] aber auf die Gewissheit, die mit der Idee des Rechts in Verbindung steht, können sich [...]

Arno, 2011-06-16 13:53:21

Über das Urheberrecht lässt es sich trefflich streiten, insbesondere dann, wenn es den unmittelbaren Wettbewerb im Versandhandel betrifft. Das LG Stuttgart hat es in einem rechtskräftigen Urteil nachteilig für den "Urheber" ausgelegt. http://www.roben-shop.de/blog/2011/06/15/lg-stuttgart-erlaubt-textklau-unter-direkten-mitbewerbern/

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