„Showdown“ in Erfurt: Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz in der Zeitarbeit – Über den Gesamtschutz und tarifliche Ausgleichsvorteile!
Das BAG hatte im sog. Gesamtschutzverfahren darüber zu entscheiden, ob durch die Tarifverträge der Zeitarbeit vom Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden kann – und dies bejaht.
Das BAG hatte im sog. Gesamtschutzverfahren darüber zu entscheiden, ob durch die Tarifverträge der Zeitarbeit vom Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden kann – und dies bejaht.