11. August 2016
EU-Sanktionen Russland
International

Sektorale EU-Sanktionen werden verlängert

Der EU-Rat hat durch Beschluss bestehende wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate verlängert. Alles Wichtige dazu im Überblick.

Am 1. Juli 2016 verlängerte der EU-Rat in seinem Beschluss 2016/1071 (GASP) über restriktive Maßnahmen die bestehenden wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate, bis zum 31. Januar 2017. Betroffen sind nur bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft. Grund für die Sanktionen und die Verlängerung sind die Handlungen Russlands in der Ukraine.

Die bisherige Entwicklung

Die EU hatte die sektorbezogenen Sanktionen am 31. Juli 2014 wegen des Konflikts in der Ukraine verhängt. Sie wurden im September 2014 verstärkt und richteten sich gegen Finanz-, Energie-, Verteidigungssektor, sowie gegen Im- und Export von dual-use Gütern. Da inhaltliche Änderungen nicht vorgenommen wurden, bleibt es inhaltlich bei dem bereits beschriebenen Status.

Am 19. März 2015 hat der EU-Rat die Dauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk angeknüpft. Die Umsetzung war damals bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen.

Da die Vereinbarungen von Minsk in dieser Zeit noch nicht vollständig umgesetzt wurden, verlängerte der EU-Rat ihre Geltung bis zum 31. Juli 2016. Dass die Sanktionen weiter verlängert werden, war vorhersehbar, obwohl viele Debatten über die Abschaffung von Sanktionen in verschiedenen EU-Ländern geführt wurden. Nach einer abschließenden Bewertung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen beschloss der EU-Rat, die Sanktionen um weitere sechs Monate zu verlängern, und zwar bis zum 31. Januar 2017.

Die aktuellen Sanktionen

Damit gelten weiterhin die folgenden Einschränkungen:

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen bleibt der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • das Aus- und Einfuhrverbot für Waffen bleibt bestehen;
  • das Verbot der Ausfuhr von dual-use Gütern für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland gilt weiter;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und -exploration genutzt werden können, bleibt eingeschränkt.

Sachstand hinsichtlich der personenbezogenen Sanktionen

Neben den wirtschaftlichen Sanktionen gelten derzeit auch individuelle Vermögens- und Einreisesperren gegen 146 russische und ukrainische Staatsangehörige sowie 37 Unternehmen und Organisationen, deren Vermögen in der EU eingefroren wurde. Diese Sanktionen gelten derzeit noch bis zum 15. September 2016. Über die Verlängerung dieser Sanktionen wurde bislang nicht entschieden.

Krim-Sanktionen

Eine andere wichtige Entscheidung der EU betrifft die Regionen Krim und Sewastopol. Am 17. Juni 2016 wurden die restriktiven Maßnahmen gegen diese Gebiete als Reaktion auf die Eingliederung der Krim und Sewastopol durch Annexion bis zum 23. Juni 2017 verlängert. Die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die EU bleibt damit verboten.

Ebenso verboten ist jede unmittelbare oder mittelbare Finanzierung, sowie Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen in Bezug auf die Einfuhr von solchen Gütern. Eine Ausnahme wird nur für die Waren gemacht, für die ein Ursprungszeugnis der ukrainischen Regierung ausgestellt wird. Auch europäische Kreuzfahrtschiffe dürfen keine Häfen der Krim ansteuern.

Russische Gegenmaßnahmen

Die Verlängerung der EU-Sanktionen führte dazu, dass Russland seinerseits das Importverbot für Lebensmittel aus der EU und den USA bis Ende 2017 verlängert hat. Dagegen werden die Sanktionen gegen die Türkei durch Anordnung des russischen Präsidenten zum 30. Juni 2016 teilweise aufgehoben. Die Empfehlungen an russische Staatsangehörige, keine touristischen Reisen in die Türkei zu unternehmen, sowie das Verbot von Charterflügen in die Türkei gelten nicht mehr. Darüber hinaus werden Verhandlungen zu außenwirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Russland geführt.

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