16. Juli 2013
International Service

Von Reformen und grenzüberschreitender Mobilität

Spanien reformiert seine Wirtschaft weitergehend als andere Krisenländer. Was die aktuellen Gesetzesänderungen für international tätige Unternehmen bedeuten und welche Regelungen darüber hinaus in den deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen wichtig sind, erläutern wir in unserem neuen Update der Deutsch-Spanischen Gruppe.

So fassen wir die jüngsten spanischen Reformschritte im Bereich des Arbeitsrechts zusammen, etwa die Neuerungen im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug: Hier haben sich unter anderem die Haftungsregeln für Unternehmen geändert, die Leistungen an externe Dienstleister übertragen.

Weitere im Update erläuterte für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wichtige Regelungen sind die notarielle Beurkundung im deutsch-spanischen Rechtsverkehr oder die Auswirkungen der ab dem Jahr 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung auf die erforderliche Testamentsgestaltung bei Auslandsvermögen.

Zudem kommentieren wir die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen in der EU. Der EuGH hat den Weg dafür bereitet, dass ein Unternehmen seinen Verwaltungs- oder Satzungssitz ohne Auflösung und Neugründung in ein anderes Land verlegen kann. Warum wir davon derzeit abraten und welche Alternativen es gibt, lesen Sie in unserem Update.

Inhalt:

// Editorial/Editorial

// Arbeitsrecht/Derecho laboral

// Zivilrecht

// Nachfolge und Vermögen/Sucesión y patrimonio

// Gesellschaftsrecht/Derecho de Sociedades

// Steuerrecht/Derecho Tributario

// Derecho inmobiliario

// Notariat/Notariado

// Erneuerbare Energien/Energías renovables

// Wissen/Interesante saber

Tags: Auslandsvermögen Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen Deutsch-spanische Gruppe grenzüberschreitende Mobilität Wirtschaftsreform