13. März 2013
Maritime Wirtschaft

Private Sicherheitsdienste zum Schutz vor Piraterie: Neues Gesetz tritt in Kraft

Das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen wurde am 12. März 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in weiten Teilen heute in Kraft. Mit diesem Gesetz schafft der Gesetzgeber eine Grundlage für den Einsatz von sogenannten „Private Guards″ an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge.

Diese Maßnahme hat sich bereits als effektiver Schutz vor Piraterie bewährt und wurde von der deutschen Reederschaft mit Nachdruck eingefordert. Künftig können Sicherheitsdienste eine entsprechende Zulassung auf Grundlage des neuen § 31 der Gewerbeordnung beantragen. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ferner sind waffenrechtliche Erlaubnisse bei der zuständigen Waffenbehörde in Hamburg zu beantragen; Grundlage hierfür ist ein neuer § 28a WaffG. Eine Verwendung vor Kriegswaffen sieht das neue Recht allerdings nicht vor, was teilweise kritisiert wurde.

In Vorbereitung befindet sich derzeit eine Rechtsverordnung, die das Zulassungsverfahren und die Ausübung des Gewerbes regeln soll, unter anderem auch eine Pflichtversicherung (Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen). Die Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung und die Erteilung der erforderlichen Zulassungen und Erlaubnisse treten am 13. März 2013 in Kraft. Tätig werden dürfen die zugelassenen Sicherheitsdienste erst ab dem 1. August 2013, denn erst dann gilt das neue Gesetz uneingeschränkt.

Es bleiben also noch gut vier Monate, in denen die zuständigen Ministerien das Zulassungsverfahren abschließend ausgestalten und die betroffenen Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen beantragen und alle erforderlichen Verträge abschließen müssen, insbesondere:

  • Bewachungsverträge zwischen Reeder und Sicherheitsdienst: Hierfür liegt bereits das GUARDCON-Formular der BIMCO vor, wobei dieses Formular unter Umständen durch Rider Clauses ergänzt werden sollte. Bereits im vergangenen November haben wir anlässlich unseres Maritime Breakfast Hinweise zu der in der GUARDCON vorgesehenen Knock-for-knock-Regelung gegeben.
  • Haftpflichtversicherung: Passende Versicherungsprodukte werden voraussichtlich angeboten, nachdem die Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen in Kraft getreten ist.
Tags: Ausfuhrkontrolle BAFA Bewachungsverträge BIMCO GUARDCON Piraterie