2. Februar 2017
Brexit Supreme Court
Brexit

Brexit: Niederlage der britischen Regierung vor dem Supreme Court

Der Supreme Court hat entschieden, dass die Zustimmung des Parlaments zur Austrittsmitteilung notwendig ist. Wir zeigen auf, wie es weitergeht!

Das lange erwartete Urteil des Supreme Courts im sogenannten „Brexit-Fall″ ist da. Der Präsident des Gerichts Lord Neuberger, hat es am Dienstag, den 24. Januar 2017, um 9:30 Uhr Ortszeit in Kurzform verlesen.

In seiner sehr klaren und knappen Zusammenfassung der Entscheidung kam Lord Neuberger schnell zum Punkt: Der Versuch der britischen Regierung, einen Parlamentsbeschluss zur Austrittsmitteilung zu vermeiden, schlug fehl.

Supreme Court: Zustimmung des Parlaments zur Austrittsmitteilung notwendig

Kernpunkt der Diskussion um die Austrittsverhandlung ist die Frage, ob Hoheitsrechte der Regierung den von den Klägern in Bezug genommenen allgemeinen Parlamentsvorbehalt überlagern. Das überzeugendste Argument der Kläger beruht damit auf einem fundamentalen Prinzip des britischen Verfassungsrechts.

Lord Neuberger, der die Mehrheitsmeinung vertrat, positionierte sich hierzu ganz ähnlich wie der High Court und die Kläger. Er betonte, dass nationales britisches Recht nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen durch die Regierung im Rahmen der Ausübung von Hoheitsrechten geändert oder aufgehoben werden kann – grundsätzlich könne das nur durch einen Parlamentsakt geschehen. Darüber hinaus stellte er fest, dass ein Austritt aus der EU eine weitreichende Änderung der Struktur der britischen Verfassung bedeute. Es würde gegen altbewährte und fundamentale Prinzipien des britischen Verfassungsrechts verstoßen, diesen Austritt auf Basis allein einer Entscheidung oder Maßnahme der Regierung zu vollziehen.

Nachträgliche Zustimmung des Parlaments zu spät

Die britische Regierung ging im Gerichtsverfahren davon aus, dass die Austrittsmitteilung, sobald sie einmal abgegeben wurde, nicht mehr angepasst oder widerrufen werden könne. Für viele Juristen ist dieser Punkt zwar nicht ganz so eindeutig, aber die britische Regierung hat dies unterstellt, da jegliche Unsicherheit über diese Frage nicht vom Supreme Court, sondern vom EuGH zu entscheiden wäre.

Der Supreme Court bestätigte die Metapher des Vertreters der klagenden Fondsmanagerin Gina Miller, Lord Pannick, wonach bei einer Austrittsmitteilung der britischen Regierung ohne Parlamentsbeschluss

die Kugel die Waffe verlassen würde, bevor das Parlament die Erlaubnis gegeben habe, den Abzug zu betätigen.

Darum ist es auch zu spät, die Zustimmung des Parlaments erst zu den final verhandelten Verträgen mit der EU einzuholen, wie es Theresa May zuletzt angekündigt hatte. Bei einer unwiderruflichen Austrittsmitteilung kann die Zustimmung oder Ablehnung der mit der EU ausgehandelten Verträge nicht mehr die in Art. 50 EUV vorgesehene Folge verhindern, dass die EU-Verträge zwei Jahre nach Abgabe der Austrittsmitteilung auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden.

Keine Beteiligung von Schottland, Nordirland und Wales

Vielleicht noch bedeutsamer an der Entscheidung des Supreme Courts ist, dass die Regierungen von Schottland, Nordirland und Wales aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Rolle bei der Entscheidung über einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU spielen. Jede der Länderregierungen trat vor dem Supreme Court dem Verfahren bei (vor dem High Court waren sie noch nicht beteiligt) und forderte, dass die britische Regierung die jeweilige Zustimmung der Parlamente von Schottland, Nordirland und Wales benötige, bevor es die Austrittsmitteilung abgeben könne. Sie bezogen sich dabei auch auf die sogenannte „Sewell″-Übereinkunft, benannt nach dem Minister, der vorgeschlagen hatte, dass die britische Regierung in London keine Gesetze erlassen solle, die in die Kompetenz der Länderparlamente fallen. Die Länder argumentierten, dass ihre Zustimmung zur Abgabe der Austrittsmitteilung notwendig sei, weil ein Austritt aus der EU Bereiche des Rechts verändern würde, für die die Verantwortung an sie abgegeben worden sei.

Der Supreme Court wies diese Argumentation zurück und machte deutlich, dass – auch wenn es eine politische Übereinkunft gebe, dass die britische Regierung nicht über Punkte entscheiden dürfe, die in die Kompetenz der Länderparlamente fallen – diese Übereinkunft nicht verfassungsrechtlicher Natur sei und daher nicht vor den Gerichten durchsetzbar sei. Es sei vielmehr rein politischer Natur. Eine Entscheidung gegen die Regierung in diesem Punkt wäre weit desaströser für den Zeitplan der Regierung gewesen als die ergangene Entscheidung, dass eine Zustimmung des Parlaments zur Austrittsmitteilung notwendig ist.

Gesetzesentwurf: Zustimmung zur Abgabe der Austrittsmitteilung

Die Entscheidung des Supreme Court bedeutet im Ergebnis, dass die britische Regierung für die Abgabe der Austrittsmitteilung aus der EU nach Art. 50 EUV einen zustimmenden Parlamentsbeschluss benötigt. Der erste Schritt dahingehend ist, einen Gesetzesentwurf einzureichen. Dieser wurde zwei Tage nach der Entscheidung vorlegt. Der Inhalt: Ein Satz – Zustimmung zur Abgabe der Austrittsmitteilung. Die Debatten und Abstimmungen hierzu sind zeitnah geplant. Theresa May hat daneben am 2. Februar 2017 ein white paper veröffentlicht, das ihre bereits im 12-Punkte Plan skizzierte Austrittsstrategie nochmals detailliert darlegt und das Grundlage für die weiteren Debatten im Parlament sein wird.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es dreimal im House of Commons und House of Lords debattiert und darüber abgestimmt werden. Die konservative Partei hat nur eine schwache Mehrheit im House of Commons. Der Vorsitzende der Labour-Partei, Jeremy Corbyn, hat bei einer Veranstaltung jedoch bereits angedeutet, dass die Labour-Fraktion die britische Regierung nicht daran hindern werde, eine Austrittsmitteilung abzugeben. Die konservative Partei hat zwar keine Mehrheit im House of Lords, doch das House of Commons kann das House of Lords endgültig überstimmen.

Ein Problem der britischen Regierung dürfte sein, dass Parlamentsabgeordnete bei diesen Debatten Änderungen von Gesetzesentwürfen beantragen können. Die Debatten im House of Commons und House of Lords werden daher wahrscheinlich auch die Austrittsstrategie und -ziele der britischen Regierung in den Austrittsverhandlungen in Frage stellen. Die erste Abstimmung verlief allerdings bereits positiv.

Weitere Klage: Austritt ohne Zustimmung des Parlaments aus dem Europäischen Wirtschaftsraum?

Der Fall Gina Miller and others v the Secretary of State for Exiting the European Union mag nun entschieden sein; es stehen aber einige weitere rechtliche Herausforderungen vor der Tür.

Eine weitere Klage betrifft bspw. die Frage, ob die britische Regierung ohne separate Zustimmung des Parlaments aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) austreten kann. Kläger ist eine Gruppe von Befürwortern des Verbleibs im Europäischen Binnenmarkt; dieser Verbleib war auch Teil des Grundsatzprogramms der Konservativen Partei im Jahre 2015. Dieses Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, aber hier zeigen sich schon die komplexen rechtlichen Herausforderungen eines EU-Austritts.

Diverse weitere Verfahren mit unterschiedlichen Streitgegenständen sind bereits anhängig, z.B. ein Verfahren zu der Frage, welche Auswirkungen ein EU-Austritt auf den Friedensvertrag von Nordirland haben wird. Keines dieser Verfahren ist aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel so folgenreich wie der Brexit-Fall – sie zeigen aber, dass das gesamte Austrittsverfahren wahrscheinlich von Gerichtsverfahren begleitet werden wird.

Fazit: Prinzipien des britischen Verfassungsrechts sind zu wahren

Das letzte Wort aber sollte an Gina Miller gehen, die das Verfahren gegen die Regierung auf den Weg gebracht hat. Wie sie richtig hervorgehoben hat, geht es in dem Gerichtsverfahren nicht darum, die britische Regierung daran zu hindern, das Ergebnis der Volksabstimmung umzusetzen. Vielmehr ist sicherzustellen, dass die Entscheidung in Übereinstimmung mit den fundamentalen Prinzipien des britischen Verfassungsrechts umgesetzt wird. In dieser Beziehung herrscht nun Klarheit und die nächsten Schritte werden wieder politischer Natur sein.

Die Parlamentsdebatten und der Gesetzesentwurf zum Austritt aus der EU werden wahrscheinlich laut und bunt. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass das britische Parlament die Abgabe der Austrittsmitteilung nach Art. 50 EUV verhindern wird. Wenn die Austrittsmitteilung nicht im von Theresa May vorgelegten Zeitplan erfolgt, dann wahrscheinlich höchstens mit wenig Verspätung.

Hier im Blog informieren wir Sie über weitere Neuigkeiten zum Brexit, unter anderem zum Datenschutz, zu der Bedeutung des Art. 50 EUV, zu den Folgen für die europäischen Schutzrechte des geistigen Eigentums, Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und was bei einer Limited oder einer Sitzverlegung von Unternehmen zu beachten ist oder geben Updates zu den aktuellen Diskussionen. Weitere rechtliche Aspekte finden Sie auch auf cms.law sowie eine „Checkliste Brexit″ in unserem internationalen Angebot Law-Now.

Tags: Brexit Supreme Court