30. November 2010
Online-Shopping
E-Commerce Recht

Das Leihhaus Internet wird ausgebaut

Das Kabinett hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Widerrufsrechts im Fernabsatz verabschiedet.

Künftig soll kein Wertersatz mehr geleistet werden müssen, wenn eine bestellte Ware lediglich geprüft und der Vertrag dann widerrufen wird. Das Recht zum Widerruf soll nicht dadurch entwertet werden, dass bereits für eine bloße Prüfung der Ware Wertersatz zu zahlen ist. Nur bei einer über die Prüfung hinausgehenden Nutzung wie z.B. dem Tragen teurer Abendgarderobe zu einem besonderen Anlass soll der Unternehmer auch noch weiterhin einen Anspruch auf Wertersatz geltend machen können.

Damit kommt die Regierung einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach. Dieser hatte  entschieden (EuGH, 03.09.2009 – C-489/07), dass die Bestimmungen der Fernabsatzrichtlinie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Unternehmer von Verbrauchern für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf generell Wertersatz verlangen können. 

Na dann viel Spaß beim Bestellen, testen und ohne Kosten zurückgeben.

Tags: Fernabsatz Internetbestellung Onlinehandel Verbraucherrechte Verbraucherschutz Widerrufsrecht