Die Dritte Auflage unseres Update E-Commerce ist da und bringt wieder viel Neues zu den Themenkreisen Online-Handel und Online-Werbung. Wie bringt man Pflichtangaben in einer Google-Adwords-Anzeige unter und was gibt es Neues bei Fanseiten auf Facebook zu beachten? Die neueste Rechtsprechung zu diesen und anderen Themenfeldern haben wir im aktuellen Update E-Commerce dargestellt – und geben zu allen Urteilen konkrete Praxistipps.
Mehrere BGH-Urteile der letzten Monate befassen sich mit den Verlinkungen in Adwords-Anzeigen. So muss ein Plattformbetreiber bei Links auf konkrete Angebote einzelner Plattformnutzer diese Angebote überprüfen. Eine andere Entscheidung stellt Anforderungen für die Verlinkung von Pflichtangaben in Anzeigen für Arzneimittel auf, die auf weitere Branchen mit Hinweispflichten übertragbar sein könnten.
Facebook beschäftigt weiterhin die Gerichte: Arbeitgeber haften für wettbewerbswidrige Aussagen von Mitarbeitern auf deren privaten Facebookseiten – und zwar kenntnis- und verschuldensunabhängig.
Hinsichtlich der Unternehmens-Fanseiten auf Facebook deutet sich eine größere Rechtssicherheit an; die weitere Entwicklung sollte allerdings beobachtet werden. Wer eine Fanseite betreibt, muss auf jeden Fall sorgfältig der Impressumspflicht nachkommen.
Weitere Themen des Newsletters sind etwa neue Urteile zu den Informationspflichten des Händlers, das Abwälzen der Rücksendekosten auf den Käufer und die Nutzungsrechte an Fotos für einen Internetauftritt.
Inhalt:
(Informations-)Pflichten des Online-Händlers (Impressum, Hinweispflichten etc.) und Vertragsschluss
- Eine Kennzeichnung zur Identifizierung des Herstellers oder Importeurs allein auf einem Klebefähnchen, das am Kabel eines Kopfhörers aufgebracht ist, ist regelmäßig nicht „dauerhaft″ im Sinne von § 7 Abs. 1 ElektroG. (OLG Celle, Urteil vom 21. November 2013 – 13 U 84/13).
- Der Hinweis auf eine veraltete Verordnung ist nicht abmahnfähig, wenn der Verbraucher auch so nahezu identisch über seine Rechte belehrt wird (OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2013 – 4 U 196/12 – ganz ähnlich auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Oktober 2013 – 6 U 97/13).
- Wechselt ein günstiges 14-tägiges Probeabo (für EUR 1,99) ohne weiteres Zutun zu einer 12-monatigen Mitgliedschaft (EUR 39,50/Monat), so muss auch die kostenintensivere Mitgliedschaft und der automatische Wechsel hierzu in Farbe und Größe deutlich hervorgehoben sein, um den Anforderungen der Button-Lösung zu genügen (OLG Dresden, Beschluss vom 28. August 2013 – 14 W 832/13).
- Den Pflichten nach § 5 TMG ist nicht genüge getan, wenn das Impressum auf einer Unternehmensseite bei Facebook lediglich unter dem Button „Info“ verlinkt ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2013 – I-20 U 75/13).
- Widersprüchliche Angaben zur Lieferzeit erfüllen den Tatbestand einer irreführenden geschäftlichen Handlung (LG Bochum, Urteil vom 3. Juli 2013 – I-13 O 55/13).
Rücksende- und Einbau-/Ausbaukosten
- Eine Klausel, nach der nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung an das Transportunternehmen geschuldet ist, ist oftmals unwirksam (BGH, Urteil vom 6. November 2013 – VIII ZR 353/12).
- Eine vertragliche Vereinbarung über die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Käufer kann bei Online-Verkaufsangeboten bei einem Warenwert von bis zu EUR 40,00 dadurch zustande kommen, dass eine entsprechende Klausel unterhalb der Widerrufsbelehrung in einer grafisch deutlich getrennten Darstellung erfolgt (OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2013 – 4 U 196/12)
- Wird für eine Rabattaktion (hier: Treuepunkte) ein konkreter Zeitraum genannt, so ist der vorzeitige Abbruch regelmäßig wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 – I ZR 175/12).
- Bei der Verwendung von Verweisungen in der Werbung (hier: AdWords-Anzeigen auf konkret laufende Auktionen) haftet der Anbieter nicht erst ab Kenntnis; ihn treffen vielmehr Überprüfungspflichten, auf welche Angebote konkret verlinkt wird (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 – Az.: I ZR 216/11).
- Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Erforderlich (und ausreichend) ist ein Link, der auf die Pflichtangaben hinweist und diese auch tatsächlich und alleinig verlinkt (BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 – Az.: I ZR 2/12).
- Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst (BGH, Urteil vom 12. September 2013 – I ZR 208/12).
- Das VG Schleswig beurteilt das Betreiben von Facebook-Fanpages als datenschutzrechtlich zulässig (VG Schleswig, Urteil vom 9. Oktober 2013 – Az.: 8 A 218/11, noch nicht rechtskräftig).
- Der Arbeitgeber haftet kenntnis- und verschuldensunabhängig auf Beseitigung und Unterlassung für wettbewerbswidrige werbliche Äußerungen seiner Mitarbeiter unter seinen „Freunden“ auf Facebook, wenn diese auf marktgerichtetes Verhalten der hiervon angesprochenen Personen abzielen (LG Freiburg, Urteil vom 4. November 2013 – Az.: 12 O 83/13).