17. Februar 2014
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E-Commerce Recht Service

Mal wieder viel Neues – rechtliche Anforderungen an Online-Händler

Die Dritte Auflage unseres Update E-Commerce ist da und bringt wieder viel Neues zu den Themenkreisen Online-Handel und Online-Werbung. Wie bringt man Pflichtangaben in einer Google-Adwords-Anzeige unter und was gibt es Neues bei Fanseiten auf Facebook zu beachten? Die neueste Rechtsprechung zu diesen und anderen Themenfeldern haben wir im aktuellen Update E-Commerce dargestellt – und geben zu allen Urteilen konkrete Praxistipps.

Mehrere BGH-Urteile der letzten Monate befassen sich mit den Verlinkungen in Adwords-Anzeigen. So muss ein Plattformbetreiber bei Links auf konkrete Angebote einzelner Plattformnutzer diese Angebote überprüfen. Eine andere Entscheidung stellt Anforderungen für die Verlinkung von Pflichtangaben in Anzeigen für Arzneimittel auf, die auf weitere Branchen mit Hinweispflichten übertragbar sein könnten.

Facebook beschäftigt weiterhin die Gerichte: Arbeitgeber haften für wettbewerbswidrige Aussagen von Mitarbeitern auf deren privaten Facebookseiten – und zwar kenntnis- und verschuldensunabhängig.

Hinsichtlich der Unternehmens-Fanseiten auf Facebook deutet sich eine größere Rechtssicherheit an; die weitere Entwicklung sollte allerdings beobachtet werden. Wer eine Fanseite betreibt, muss auf jeden Fall sorgfältig der Impressumspflicht nachkommen.

Weitere Themen des Newsletters sind etwa neue Urteile zu den Informationspflichten des Händlers, das Abwälzen der Rücksendekosten auf den Käufer und die Nutzungsrechte an Fotos für einen Internetauftritt.

Inhalt:

Mängelgewährleistung

(Informations-)Pflichten des Online-Händlers (Impressum, Hinweispflichten etc.) und Vertragsschluss

Rücksende- und Einbau-/Ausbaukosten

Werbung und Gewinnspiele

Geschäftsmodelle

Sonstiges

Tags: AdWords Fanseite Gewinnspiel Hinweispflicht Impressumspflicht Informationspflicht Online-Handel Online-Werbung Pflichtangaben Rücksendekosten
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Katharina Garbers-von Boehm