4. Juni 2010
Abmahnung
Urheberrecht

Urlaub schützt vor Haftung nicht

Das lang erwartete W-LAN Urteil des BGH (I ZR 121/08) ist da.

Jetzt wissen wir alle wie’s geht: Der 16-stellige Code auf der Unterseite des Routers (im konkreten Falle eine „Fritzbox″) muss direkt nach dem Kauf durch ein

„persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort″

ersetzt werden. Vorher nicht in Urlaub fahren! Sonst bekommt man es mit der Störerhaftung zu tun.

Wie der Hersteller von Fritzboxen, AVM, jetzt besorgt klarstellte, darf aber aus dem Urteil nicht der Schluss gezogen werden, Fritzboxen seien grundsätzlich nicht sicher. Im Gegenteil: Die Boxen werden mit einem individuellen WLAN-Netzwerkschlüssel ausgeliefert und seien deshalb schon beim ersten Einschalten vor unberechtigten Zugriffen geschützt, so AVM.

Tags: Abmahnung Störerhaftung W-Lan
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Katharina Garbers-von Boehm