30. September 2014
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E-Commerce Recht Service

Von Widerrufsbelehrung, Versandkosten und Double-Opt-In

Das neue Update E-Commerce - die wichtigsten Neuerungen aus dem Bereich Online-Handel.

Die Rechtsprechung und Regelungen im Bereich Online-Handel entwickeln sich ständig weiter – die wichtigsten Neuerungen fassen wir in unserem aktuellen Update E-Commerce zusammen. Wie gewohnt bieten wir einen kurzen Überblick über relevante Änderungen und Urteile und geben umsetzungsorientierte Tipps für Praktiker.

Das OLG München hat sich mit den Urheberrechten an Produktbildern bei Amazon-Angeboten auseinandergesetzt. Händler können sich unter Angabe der Plattform-spezifischen eindeutigen Produktidentifikationsnummer (ASIN) an bereits erstellte Angebote „heranhängen″ und als weiterer Anbieter eines Artikels listen lassen.

Ist Rechtssicherheit für den Mailversand im Rahmen des „Double-Opt-In-Verfahrens″, etwa bei der Newsletteranmeldung, in Sicht? Nach einem Urteil des OLG München im September 2012 ist die erste Mail de facto unzulässige Werbung. Das OLG Celle scheint diese durchaus umstrittene Auffassung allerdings nicht zu teilen, wie wir im Update berichten.

Ein Newsletter-Artikel geht auf die neuen Regelungen bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ein. Sie sind durch die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie seit Juli gültig und legen für AGB zwischen Unternehmen neue Fristen und Zahlungsziele fest.

Ein weiteres Thema unseres Updates ist die formgerechte Mitteilung der Widerrufsbelehrung, die jüngst Gegenstand eines BGH-Verfahrens war. Darüber hinaus beschäftigen wir uns unter anderem mit Abmahnrisiken bei der Nutzung von Google Shopping.

Inhalt:

Produktbeschreibung, Informationspflichten und Mängelgewährleistung

Widerrufsrecht und -belehrung

Versand, Rücksende- und Einbau-/Ausbaukosten

Werbung

Sonstiges

Tags: Amazon ASIN Double Opt-in Google Shopping Online-Handel Produktbild Widerrufsbelehrung Zahlungsverzugsrichtlinie