21. Juli 2010
Service TMC – Technology, Media & Communications

Neues Update Technology Media & Telecoms: E-Commerce und mehr!

E-Commerce ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken: Alleine die deutschen Verbraucher bestellten im vergangenen Jahr für ca. 15,5 Milliarden Euro Dienstleistungen und Waren über das Internet; das Marktforschungsunternehmen GfK berichtet von einem Umsatzplutz von rund 14% im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings leidet die konkrete Anwendung der speziellen gesetzlichen Vorschriften zum „Fernabsatz″ bzw. „elektronischen Geschäftsverkehr″ im Detail an gewissen Unsicherheiten - dies gilt insbesondere für die  verbraucherschützende Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht und die entsprechenden Belehrungen.

Das aktuelle Update des CMS-Fachbereichs Technology, Media & Telecoms (HIER) berichtet in einem Schwerpunktbeitrag über aktuelle Gesetzesänderungen im Bereich des Online-Handels. Neu ist insbesondere, dass der Gesetzgeber die Musterwiderrufsbelehrung für den Online-Handel nun in das Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch integriert und ihr damit Gesetzesrang verliehen hat. Damit dürfte die anhaltende Diskussion um die Rechtmäßigkeit der bisherigen amtlichen Musterwiderrufsbelehrung beigelegt sein - Instanzgerichte können diese nun nicht mehr beanstanden: Die neue Regelung in § 360 BGB stellt ausdrücklich klar, dass ein Online-Händler den gesetzlichen Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht genügt, wenn er die gesetzliche Musterbelehrung verwendet.

Weitere Themen im aktuelle Update Technology, Media & Telecoms:

  • Neue Strategien für Rechtinhaber gegen Piratensender
  • Ausblick die urheberrechtspolitische Agenda in der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
  • Europarechtswidrig: Das deutsche Verbot der Koppelung von Gewinnspielen und Warenabsatz
  • Neue Informationspflichten für Anbieter von Dienstleistungen
Tags: elektronischer Geschäftsverkehr Onlinehandel Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht