2. September 2010
Internationale Zuständigkeit
Arbeitsrecht

ARGE hilft nicht bei der Vermittlung von Prostituierten

Schon kurios, womit sich das Bundessozialgericht so beschäftigen muss:

Ein Bordellbesitzer wollte statt selbständiger Prostituierter zukünftig sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse mit Prostituierten begründen.

Er forderte die zuständige Arbeitsagentur deshalb auf, ihm deutsche Prostituierte sowie Prostituierte aus den EU-Mitgliedsstaaten zu vermitteln. Die weigerte sich, woraufhin der Mann vor Gericht zog.

Ohne Erfolg: Zwar habe der Gesetzgeber im Jahr 2001 im Prostituiertengesetz festgeschrieben, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig zu bewerten sei. Das Gesetz bezwecke aber lediglich den Schutz der Prostituierten, so dass diese die Möglichkeit hätten, Entgeltansprüche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Der Gesetzgeber habe damit jedoch keine umfassende Legalisierung der Prostitution gewollt. Eine Vermittlungstätigkeit im Sexualbereich sei mit Art. 1 Abs. 1 GG (Würde des Menschen) und Art 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) unvereinbar. (BSG vom 06. Mai 2009 – B 11 AL 11/08 R).

Den Fall kommentieren wir auch im aktuellen Update Arbeitsrecht.

Tags: Arbeitsagentur Arbeitsvermittlung Bundessozialgericht Prostitution Rechtsprechung Sittenwidrigkeit