Abwägung sozialer Gesichtspunkte bei Streitigkeiten um Urlaubsansprüche
Streiten sich Mitarbeiter darum, wer Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr bekommt, muss der Arbeitgeber abwägen, wer sozial schutzbedürftiger ist.
Streiten sich Mitarbeiter darum, wer Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr bekommt, muss der Arbeitgeber abwägen, wer sozial schutzbedürftiger ist.