Entgeltfortzahlung: Einheitlicher Verhinderungsfall bei unmittelbar aufeinander folgenden Erkrankungen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist insgesamt auf sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Krankheit eine neue Krankheit auftritt.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist insgesamt auf sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Krankheit eine neue Krankheit auftritt.