Sozialplan: Keine Altersdiskriminierung durch Abfindungshöchstgrenzen
Wenn sich die Abfindung nach Einkommen und Betriebszugehörigkeit bestimmt, verstoßen Abfindungshöchstklauseln in Sozialplänen nicht gegen das AGG.
Wenn sich die Abfindung nach Einkommen und Betriebszugehörigkeit bestimmt, verstoßen Abfindungshöchstklauseln in Sozialplänen nicht gegen das AGG.