Reservierungsgebühr für den Makler zulässig? – Es kommt drauf an!
KG Berlin: Reservierungsvereinbarung sei Hauptpreisabrede, die nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 unterliegt.
KG Berlin: Reservierungsvereinbarung sei Hauptpreisabrede, die nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 unterliegt.