Keine unbefristete Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Erschließungsbeiträge für Infrastruktur können nur zeitlich begrenzt erhoben werden. Das BVerfG verwarf eine Norm in Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig.
Erschließungsbeiträge für Infrastruktur können nur zeitlich begrenzt erhoben werden. Das BVerfG verwarf eine Norm in Rheinland-Pfalz als verfassungswidrig.