Bundesfinanzministerium veröffentlicht gleichlautende Ländererlasse zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags
Gleichlautende Ländererlassen regeln Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG.
Gleichlautende Ländererlassen regeln Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG.