Neues BGH-Urteil verlangt erhöhte Aufmerksamkeit beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen!
Gemäß § 24 GmbHG ist jedem Geschäftsanteil die Pflicht zur Ausfallhaftung immanent.
Gemäß § 24 GmbHG ist jedem Geschäftsanteil die Pflicht zur Ausfallhaftung immanent.