Vorsorgevollmacht: Persönliche Aufgabenwahrnehmung notwendig?
Ist ein in einer Vorsorgevollmacht eingesetzter Bevollmächtigter verpflichtet, seine Aufgaben vor Ort persönlich auszuüben? Nein, sagt der BGH.
Ist ein in einer Vorsorgevollmacht eingesetzter Bevollmächtigter verpflichtet, seine Aufgaben vor Ort persönlich auszuüben? Nein, sagt der BGH.