Tariflicher Branchenzuschlag: Einsatz beginnt nach der Elternzeit neu
Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit sind tarifrechtliches Neuland. Das ArbG Hildesheim hat entschieden, dass eine Elternzeit die Fristberechnung neu beginnen lässt.
Branchenzuschlagstarifverträge in der Zeitarbeit sind tarifrechtliches Neuland. Das ArbG Hildesheim hat entschieden, dass eine Elternzeit die Fristberechnung neu beginnen lässt.