Die Anrechnung von Zeiten der Nichteinsetzbarkeit auf angesparte Plusstunden ist zulässig
LAG Düsseldorf lässt die Anrechnung von Zeiten der Nichteinsetzbarkeit auf von dem Zeitarbeitnehmer im Arbeitskonto angesparte Plusstunden ausdrücklich zu.
LAG Düsseldorf lässt die Anrechnung von Zeiten der Nichteinsetzbarkeit auf von dem Zeitarbeitnehmer im Arbeitskonto angesparte Plusstunden ausdrücklich zu.