Risiko der doppelten Inanspruchnahme des Entleihers bei erlaubter Arbeitnehmerüberlassung
Wer Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss wissen, dass er bei Insolvenz des Verleihers die Sozialversicherungsbeiträge womöglich ein zweites Mal abführen muss.
Wer Zeitarbeitnehmer einsetzt, muss wissen, dass er bei Insolvenz des Verleihers die Sozialversicherungsbeiträge womöglich ein zweites Mal abführen muss.