Überlassungshöchstdauer bei Arbeitnehmerüberlassung: Sind 55 Monate noch vorübergehend oder schon missbräuchlich?
Der EuGH hat über zahlreiche überfällige Vorlagefragen, insbesondere zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 AÜG und zu deren Richtlinienkonformität, entschieden.
Der EuGH hat über zahlreiche überfällige Vorlagefragen, insbesondere zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 AÜG und zu deren Richtlinienkonformität, entschieden.