Stärkung der Rechte von Inhabern von Testsiegeln
Inhaber von bekannten nicht kommerziell verwerteten Testsiegeln steht bei Verletzung Unterlassung und Schadensersatz zu.
Inhaber von bekannten nicht kommerziell verwerteten Testsiegeln steht bei Verletzung Unterlassung und Schadensersatz zu.