Organhaftung: Keine persönliche Haftung für Unternehmenskartellbußgelder
Das OLG Düsseldorf urteilte, dass eine juristische Person ihr Geschäftsführungsorgan nicht für Unternehmenskartellbußgelder in Regress nehmen kann.
Das OLG Düsseldorf urteilte, dass eine juristische Person ihr Geschäftsführungsorgan nicht für Unternehmenskartellbußgelder in Regress nehmen kann.